Startseite Vorsicht BAFIN Makroaufsicht – Anhörung zur reziproken Anwendung einer makroprudenziellen Maßnahme Luxemburgs
BAFIN

Makroaufsicht – Anhörung zur reziproken Anwendung einer makroprudenziellen Maßnahme Luxemburgs

JESHOOTS-com (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin beabsichtigt eine Anordnung nach §48u Absatz 7 Kreditwesengesetz (KWG) zu erlassen, um die Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen anzuerkennen. Der Loan-to-Value beschreibt das Verhältnis des Kreditbetrags zum Marktwert einer Immobilie. Mit der Anordnung soll eine Empfehlung des Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) vom 11. Juni 2021 umgesetzt werden.

Den Entwurf der Allgemeinverfügung hat die BaFin am 20. September 2021 veröffentlicht. Stellungnahmen nimmt die Aufsicht bis zum 5. Oktober 2021 unter der E-Mail-Adresse LTV@bafin.de entgegen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...