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Maier + Partner Aktiengesellschaft-Androhung von Zwangsgeldern

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Die BaFin hat am 12. Oktober 2016 gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro angedroht.

Der Maßnahme lagen Verstöße gegen die Vorschriften des § 37v Abs. 1 Satz 2 und 3 WpHG zugrunde. Rechtsgrundlage für die Maßnahme ist § 4 Abs. 2 Satz 1 WpHG i.V.m. § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 11 Abs. 1, 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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