Über 100 Kontakte hatten wir in den letzten vier Wochen zu unserer Berichterstattung über das Unternehmen MABEWO Holding SE und die Schweizer MABEWO AG, wobei ganz klar die Schweizer MABEWO AG im Fokus unserer Kritik steht.
Diese Schweizer MABEWO AG, die es eigentlich nicht mehr geben sollte – denn laut Aussagen von Michael Josten und Jörg Trübl von der MABEWO AG wurde die Gesellschaft mit der MABEWO Holding SE verschmolzen. Doch hier haben wir noch Zweifel, ob dies tatsächlich bis in letzter Konsequenz geschehen ist.
Denn: Die MABEWO AG existiert in der Schweiz weiterhin. Ein Liquidationshinweis ist nicht zu finden. Was wir hingegen finden, sind sogenannte Schuldenrufe, die in der Schweiz veröffentlicht werden müssen, wenn eine Gesellschaft in die Liquidation geschickt wird.
Zudem scheint die Gesellschaft in der Schweiz weiterhin aktiv zu sein. Uns liegt ein Auszug aus dem Betreibungsregister vor, in dem Forderungen gegen die MABEWO AG eingetragen wurden, weil sie offene Rechnungen nicht bezahlt hat. Ein amtlicher Nachweis darüber stammt aus dem Februar dieses Jahres.
Nun plant man, Aktien der MABEWO Holding SE an Anleger zu verkaufen, um frisches Kapital zu generieren – und das mit einem Aufschlag von 100 % auf den Nennwert der Aktie.
Wir fragen uns, wenn man die Begründung für diesen Aufschlag liest:
Wie dreist muss man eigentlich sein, um solch einen Aufschlag zu verlangen?
Zumal die Aktien der Gesellschaft seit fast einem Jahr vom Börsenhandel ausgesetzt sind. Selbst Jörg Trübl scheint nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Notierung zu rechnen, denn in einer Begleit-E-Mail deutet er an, dass die Aktie möglicherweise von der Düsseldorfer Börse entfernt und an einer anderen Börse notiert werden soll.
Wir halten das gesamte Vorgehen nicht nur für fragwürdig, sondern auch für eine Irreführung der Anleger. Ein Investment in dieses Unternehmen können wir nicht empfehlen.
Ein schweres Flugzeugunglück hat den US-Bundesstaat North Carolina erschüttert. Beim Absturz eines...
BeiX PostFreitag, 19.12.2025Das Bundesverwaltungsgericht hat das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Hammerskins...
BeiX PostFreitag, 19.12.2025Der Tod des bekannten Aktivisten Sharif Osman Hadi hat Bangladesch in eine...
BeiX PostFreitag, 19.12.2025504 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CleverSol...
BeiDie RedaktionFreitag, 19.12.2025
Kommentar hinterlassen