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LombardClassic3 und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft- Wert der Pfänder

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In den letzten Wochen hatten wir mehrere Gespräche zu den oben genannten Gesellschaften mit betroffenen Anlegern. Immer wieder wurde auch an uns die Frage gestellt , “ob wir den Wert der Pfänder kennen und ob wir die Pfänder gesehen haben?“ Beides müssen wir mit einem glasklaren NEIN beantworten. Wir haben einen Raum gesehen, in dem sich Pfänder befinden sollen. Den Raum selber betreten durften wir dann nicht. Auch gibt es natürlich viele Pfänder die gar nicht in dem Raum gelagert werden. Boote, Bilder usw. Selbst wenn wir diese Pfänder gesehen hätten, deren Wert wären wir doch gar nicht in der Lage gewesen einzuschätzen. Das müssen Fachleute tun, die da wohl jetzt am Werk sind. Natürlich steht und fällt die gesamte Wandlung in eine AG mit dem Wert der Pfänder. Wir gehen da bis jetzt von einem Betrag im hohen 2 stelligen Millionenbereich aus, wenn nicht sogar um die 100 Millionen. Ob die Pfänder den Zeitwert heute haben, wird man dann sehen müssen. Wir wollen uns da auch nicht an irgendwelchen Spekulationen beteiligen, sondern wollen da auf das WP Gutachten warten. Dieses soll ja bis Ende März 2016 erstellt werden.

1 Komment

  • Also ich glaube nicht an die Liste bis Ende März. Wenn sie dann kommt würde mich interessieren:
    a) Wert des Pfandes zu Beginn
    b) beliehen mit …€ ( …% vom Wert)
    c) Wert nach Neubewertung und + oder – zum Darlehn
    d) wie groß ist der Markt für dieses Pfand
    Ich glaube, dass der damalige „Zielwert“ in keinem Fall mehr heute bestätigt wird. Ich rechne mit Abschlägen über alle Pfänder von 40- 50 %, was dann heißt, dass die zu erzielenden Summen dann nicht die gegebenen Darlehn decken werden. Auf Hochdeutsch: wir werden alle -vielleicht sogar erhebliche- Verluste hinnehmen müssen.
    Deshalb hier nochmals meine Forderung:
    Nachdem die „neue“ Bewertung vorliegt sollte eine Päsenzversammlung der stillen Gesellschafter einberufen werden und sich die Geschäftsleitung vorher einverstanden erklären
    einen Beirat mit vollem Kontroll und Vetorecht
    aus dem Anlegerkreis zu akzeptieren.
    —-Und: dafür braucht man keine AG

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