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Der Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht: Die türkische Zeitung „Sabah“ legte per Eilantrag Beschwerde ein, wie ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte. Die meisten der Opfer der NSU-Terroristen hatten türkische Wurzeln. Wie andere türkische und ausländische Medien war „Sabah“ bei der Vergabe der 50 festen Presseplätze aber nicht berücksichtigt worden. Die Plätze waren nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierung vergeben worden.

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