Löschung von negativen Schufaeinträgen

Ein sicherlich wichtiges Verbraucherthema, denn ein negativer Eintrag in der Schufa kann sicherlich für einen Verbraucher im Alltag sehr nachteilig sein. Immer wieder gibt es aber auch Einträge, die offensichtlich nicht korrekt sind aus Sicht des Verbrauchers. Hiergegen sollte man sich sicherlich auch zur Wehr setzen, damit diese Eintragung vom Verursacher wieder gelöscht wird. Erfolgreich in diesen Vorhaben war in der Vergangenheit insbesondere die Kanzlei von Dr. Sven Tintemann aus Berlin, der aktuell über einen neuerlichen Erfolg berichtet. Hierbei ging es um einen negativen Eintrag, den die Advanzia Bank veranlasst hatte und nun widerrufen musste.

In seinem Artikel weisst Dr. Tintemann dabei nochmals auf Folgendes ausdrücklich hin: Nicht schon wenn man eine Forderung komplett ausgeglichen hat, erfolgt auch automatisch die Löschung in der Schufa, sondern erst nach Ablauf von weiteren drei Jahren. Weitere drei Jahre, in denen man dadurch große Probleme erhalten kann, wenn man etwas zum Beispiel auf Raten kaufen möchte.

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