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Life Forestry Switzerland AG in Konkurs schauen die Anleger in die Röhre?

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Möglich ist das, denn die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schweiz.Problematisch ist allerdings, dass die Gesellschaft einen eigenen Online-Vertrieb mit angestellten Mitarbeitern betrieben hat. Diese in die Haftung zu nehmen ist nahezu unmöglich.

Laut Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden ist der einzige sinnvolle Schritt derzeit die Anmeldung zur Konkursmasse. Ob dabei jedoch überhaupt relevante Vermögenswerte vorhanden sind, ist fraglich.

In den vergangenen Jahren hatten viele Anleger versucht, aus den Verträgen auszusteigen – was ihnen mithilfe deutscher Gerichte auch gelang. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Anleger erfolgreich in der Schweiz vollstrecken konnte.

Der Einzige, der hier verdient hat, sind die klagenden Rechtsanwälte. Ich behaupte sogar, dass diese eine sinnlose Klage geführt haben, denn es musste ihnen klar sein, dass die Gesellschaft in der Schweiz nicht in der Lage sein würde, die verlorenen Prozesse auch tatsächlich umzusetzen.

Ein weiterer Auslöser für den heutigen Konkurs der Gesellschaft ist laut Aussage des Geschäftsführers auch das Vorgehen der BaFin.

Diese hatte nicht nur eine Warnmeldung herausgegeben, sondern auch Ordnungsgelder in beträchtlicher Höhe verhängt. Die Gesellschaft vertrat den Standpunkt, dass das von ihr angebotene Investment nach Schweizer Recht legal sei und man nie offensiv auf deutsche Anleger zugegangen sei – sondern nur auf Anfrage beraten habe.

Die BaFin vertrat hier jedoch eine andere Sichtweise.

Anleger müssen nun mit einem Totalverlust rechnen.

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