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Lieferkettengesetz

FirstThinkTank (CC0), Pixabay
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Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag zur geplanten Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes positioniert und fordert weitergehende Entlastungen für Unternehmen. Zwar begrüßen die Länder den geplanten Wegfall der Berichtspflichten, sehen jedoch weiteres Potenzial, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen.

Vorsicht vor Überregulierung

Insbesondere warnt der Bundesrat vor einer sogenannten „Übererfüllung“ europäischer Vorgaben. Statt nationaler Sonderwege solle die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) künftig eins zu eins in deutsches Recht umsetzen. Nur so ließen sich unnötige Belastungen für Unternehmen – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe – vermeiden. Der Vorschlag: Die EU-Vorgaben sollten direkt und vollständig in das bestehende Gesetz übernommen werden.

Was die Bundesregierung plant

Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass Unternehmen künftig keine jährlichen Berichte mehr über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten veröffentlichen müssen. Die inhaltlichen Pflichten – wie etwa Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen – bleiben zwar bestehen, Verstöße sollen jedoch nur noch bei schweren Fällen geahndet werden.

Laut Bundesregierung geht es bei der Reform darum, Bürokratie abzubauen, gleichzeitig aber das zentrale Ziel des Gesetzes nicht aus den Augen zu verlieren: Unternehmen müssen auch künftig sicherstellen, dass es in ihren Lieferketten nicht zu Menschenrechtsverletzungen oder schwerwiegenden Umweltverstößen kommt.

Wirtschaft soll spürbar entlastet werden

Durch den Abbau von Berichtspflichten und reduzierten Sanktionsrisiken soll die Reform die Wirtschaft konkret entlasten. Zugleich will die Bundesregierung damit einen wirtschaftsfreundlichen Übergang zur ab 2027 geltenden EU-Richtlinie ermöglichen.

Wie geht es weiter?

Der Bundestag wird sich als Nächstes mit dem Gesetzesentwurf befassen. Im Anschluss folgt eine nochmalige Befassung des Bundesrates, bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann. Die Bundesregierung hat zuvor Gelegenheit, zu den Forderungen der Länder Stellung zu nehmen.


Hintergrund: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet seit 2023 große Unternehmen in Deutschland, entlang ihrer Lieferketten menschenrechtliche und ökologische Standards zu wahren. Mit der aktuellen Reform soll das Gesetz bis zum Inkrafttreten der EU-Richtlinie über nachhaltige Unternehmensverantwortung (CSDDD) angepasst werden.

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