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Liechtensteinische Versicherungsaufsicht erteilt Quantum Leben AG die Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Neugeschäfts in Deutschland

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Die liechtensteinische Versicherungsaufsicht FMA hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vom 9. September 2010 die vorübergehende Einstellung des Neugeschäfts bei der Quantum Leben AG aufgehoben hat. Die Quantum Leben AG kann damit auch in Deutschland wieder neue Versicherungsverträge abschließen.

Die Quantum Leben AG hat in der Zwischenzeit das Eigenkapital erhöht und den Nachweis erbracht, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die Finanzaufsicht über den Versicherer hat die liechtensteinische Aufsicht inne. Sie hatte mit Verfügung vom 16. August 2010 zum Schutz der Verbraucherinteressen die vorübergehende Einstellung des Neugeschäfts bei der Quantum Leben AG auch in Deutschland veranlasst. Die vorsorglichen Maßnahmen wurden aufgrund von Unklarheiten bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Kapitalvorschriften durch Quantum Leben AG ergriffen. Die BaFin hatte die Verbraucher hierüber informiert.

Bonn/Frankfurt a.M., den 10. September 2010

Quelle: BaFin

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