Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG – Mistbilanz

Das wird sich sicherlich so mancher Anleger denken, der hier bei diesem Fonds investiert hat. Grund? Nun schauen sie sich an, was die Damen und Herren des Fonds da in dem Bilanzjahr zustande gebracht haben. Ein 6-stelliges Minus.

Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG

Kalchreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Lagebericht

1) Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.1 Organisatorische und rechtliche Struktur

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Die Firma der Gesellschaft lautet Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG. Sitz der Gesellschaft ist in Kalchreuth. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2016.

1.2 Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand des Unternehmens ist die direkte oder indirekte Beteiligung sowie die Gewährung von Darlehen an Unternehmen im Inland und im Ausland, die im Bereich der Wasserwirtschaft tätig sind, sowie das Halten bzw. Veräußern dieser Beteiligungen bzw. der gewährten Darlehen. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen aufgrund seiner Beteiligung administrative, finanzielle, kaufmännische und technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen gegenüber den o.g. Unternehmen.

Persönlich haftend:

Leonidas VII Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Fürth HRB 13165) mit dem Sitz in Kalchreuth.

Als Kommanditist:

HBS Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Lauf a. d. Pegnitz (Amtsgericht Nürnberg HRB 22229).

Gabriel, Ralf Oliver

Störmer, Oswald,

Schulze, Jan-Hendrik

Rösner, Bernhard

Steger, Johannes

Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in 90562 Kalchreuth, An der Kaufleite 22.

Die Gesellschaft heißt Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG und wird nachfolgend als Beteiligungsgesellschaft bezeichnet.

Über die Beteiligung der Leonidas Associates VII GmbH & Co KG an der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA soll mittelbar in Anlagen der Wasserwirtschaft investiert werden, die aufgrund ihres Betriebs einen stabilen Rückfluss erwarten lassen und damit in der Lage sind, die Ausschüttungsprognose der Beteiligungsgesellschaft über die gesamte Laufzeit zu erfüllen. Die Beteiligungsgesellschaft ist alleiniger Komplementär der KGaA.

Die Leonidas Beteiligungsgesellschaft H20 KGaA generiert Einnahmen aus dem direkten oder indirekten Erwerb von Anteilen, die dann dividendenberechtigt oder zinsberechtigt sind.

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Aufgaben, die im laufenden Geschäft anfallen, werden durch Dritte im Rahmen von Dienstleistungsverträgen übernommen.

1.3 Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft tätigt keinerlei Produktentwicklungen.

1.4 Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.

1.5 Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2016 ist das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland preisbereinigt um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Das Wachstum des weltweiten realen Bruttoinlandsproduktes hat im Jahr 2016 gegenüber den Vorjahr um 3,2 % (Quelle: www.destatis.de) zugenommen und lag damit etwas unter dem Vorjahreswachstum von 3,4 %. Profitiert hat vor allem der deutsche Export, der gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist.

Die wirtschaftlichen Aussichten für die Weltwirtschaft sind weiterhin positiv. Die amerikanische Notenbank hat im Dezember 2015 die Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Auch im Jahr 2016 ist der Leitzins im Dezember um 0,25 Prozentpunkte angehoben worden. Die Europäische Zentralbank in Europa hat die Leitzinsen noch nicht erhöht. Allerdings rechnen die Banken für das Jahr 2016 mit steigenden langfristigen Zinsen für die Eurozone (Quelle: www.faz.net.de).

Der Bedarf nach sauberem Trinkwasser ist weiterhin groß. Dazu kommt noch die Stromgewinnung über Wasserkraft um umweltgerecht erzeugte Energie zur Verfügung zu stellen.

In diesem Umfeld bewegen sich die getätigten Investments des Signina Capital Funds AGmvK i.L., die zins- und dividendenberechtigt sind und bisher über den Markt liegende Zinssätze aufweisen. Investoren sind wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase auch weiterhin auf der Suche nach renditestarken Investments, bei denen die Risiken in einem für den Investor vertretbaren Maße liegen.

Die Berater und Vorstände der Signina Capital AG haben als Manager im Bereich Wassersektor die Auswahl der Investitionen bereits in den Jahren 2012 und 2013 getroffen. Das niedrige Zinsumfeld in den größten Volkswirtschaften der Welt bietet den Anlegern keine Alternative für eine gute Rendite bei geringen Risiken. Es dürfte daher weiterhin eine Alternative für Investoren sein, in den Sektor Wasserwirtschaft zu investieren.

Im Jahr 2014 hat die Signina Capital AG der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KgaA empfohlen, die getätigten Investitionen in die Signina Capital Funds AgmV zu überführen. In Absprache mit dem Verwaltungsrat der Signina Capital Funds AgmvK wurde im August 2015 die Liquidation beschlossen. Das am 07. August 2015 eröffnete Liquidationsverfahren des Signina Capital Funds AGmvK i.L. ist so ausgelegt, dass die Investments verkauft werden. In einem Investorengespräch nach dem Bilanzstichtag mit dem Liquidator ist deutlich geworden, dass das frühere Management, Signina Capital AG, kein Vehikel gefunden hat, in das die Investments transferiert werden können und gleichzeitig alle Rechte der Investoren in gleicher Art und Weise bestehen bleiben. Daher ist ein Verkauf der Investments die einzig verbliebene Alternative des Liquidators.

Der Liquidator muss die Rechte der Anleger wahrnehmen und darf auch nicht einzelne Investoren des Signina Capital Funds AGmvK i.L. bevorzugen oder benachteiligen. Deshalb wurde der Liquidator von der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht bestellt, die auch für die Kontrolle des Liquidators zuständig ist. Revisionsstelle ist wie im Vorjahr mit ReviTrust GrantThornton ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das die Liquidations-Zwischenberichte des Liquidators prüft.

2) Aktuelle Lage

2.1 Ertragslage

Die Beteiligungsgesellschaft hatte im Jahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 118.750. Diese resultieren aus dem Vertrag zur Verwaltung der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA sowie einer Haftungsvergütung dieser Gesellschaft.

Im Jahr 2016 sind betriebliche Aufwendungen in Höhe von 160.552 angefallen. Diese gliedern sich wie folgt auf:

Verkaufsprovisionen EUR 53.945

Die Verkaufsprovisionen betreffen die von der Beteiligungsgesellschaft zu zahlenden Bestandsprovisionen von 0,25 % des Eigenkapitals für die Vermittlung von Eigenkapital. Die Provisionen sind an die Leonidas Associates AG zu leisten. Diese hat mit den Vermittlern Vertriebsprovisionen vereinbart, in denen eine Bestandsprovision in Höhe von 0,25 % des vermittelten Eigenkapitals enthalten ist.

Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 38.219

Für die Datenpflege der Kommanditistendaten sind EUR 7.465 EUR und für die Verwaltung der Gesellschaft EUR 30.754 angefallen.

Weitere Aufwendungen sind Rechts- und Beratungskosten von EUR 32.581 und Abschlusskosten von EUR 12.494 sowie die Haftungsvergütung an die Komplementärin in Höhe von EUR 10.000 und die Vergütung an den Treuhänder in Höhe von EUR 11.198.

Darüber hinaus wurde im Jahr 2016 aus Gründen der vorsichtigen Bewertung eine zusätzliche Abschreibung auf Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 130 vorgenommen.

Die Entwicklung der Ertragslage ist weiterhin nicht zufriedenstellend, da die geplanten Erlöse aus der Investitionstätigkeit der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA auch im Jahr 2016 nicht erwirtschaftet werden konnten.

2.2 Finanzlage

Die Beteiligungsgesellschaft plante aus der Ausschüttung der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O GmbH & CO KG die Liquidität für die Rückzahlung des Eigenkapitals (Ausschüttungen) zu generieren. Im Jahr 2016 konnte die Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O GmbH & Co KG keine freie Liquidität generieren, so dass keine Ausschüttung gezahlt werden konnte. Im Verlauf des Jahres 2015 wurde der Liquidationsbeschluss für den Signina Capital Funds AGmvK i.L bekannt. Aus Gründen der vorsichtigen Bewertung wurde bereits 2014 eine Abschreibung von mehr als 90 % auf die Beteiligung vorgenommen.

Die Finanzlage ist zwar durch die hohe Eigenkapitalfinanzierung der Gesellschaft im Jahresabschluss ausgewogen, aber aufgrund der Beibehaltung der Abschreibung nicht ausreichend. Da keine Fremdfinanzierung für den Erwerb der Beteiligung eingegangen wurde, besteht trotz der nicht zufriedenstellenden Finanzlage nicht die Gefahr von rückständigem Kapitaldienst. Darüber hinaus wurden zur Sicherung der Liquidität nach dem Bilanzstichtag langfristige Darlehen mit Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 30 vereinbart.

2.3 Vermögenslage

Die Beteiligungsgesellschaft wies zum Jahresbeginn ein Eigenkapital von EUR 1.304.335 auf. Dieses Eigenkapital war im Wesentlichen in Anteile an verbundenen Unternehmen investiert. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum Bilanzstichtag EUR 1.369.879.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind gestiegen, da die Verwaltungsgebühr an die Leonidas Associates AG noch nicht gezahlt wurde. Mit der Leonidas Associates AG wurde diesbezüglich hinsichtlich der Fälligkeit und Rückzahlung eine vertragliche Vereinbarung erstellt.

Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen sind um EUR 55.439 gestiegen. Auch hier liegen entsprechende vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Fälligkeit der Rückzahlung vor.

Die Abschreibung der Anteile an verbundenen Unternehmen aus dem Jahr 2014 wurde beibehalten. Die Informationen des Liquidators im Jahre 2016 haben eine Zuschreibung nicht zugelassen. Auch die Informationen nach dem Bilanzstichtag haben nicht dazu beitragen können, eine Zuschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen vorzunehmen. Die anfänglich sehr positiven Nachrichten zu einzelnen Investments sind leider immer mehr Schwierigkeiten beim Verkauf von Positionen gewichen. Im Februar 2017 ist der erste Liquidations-Zwischenbericht inklusive des Prüfungsberichts der Revisionsstelle erschienen. In diesem wurden ebenfalls Wertberichtigungen vorgenommen. Der Prüfungsbericht konstatiert auch, dass die Buchwerte im Liquidations-Zwischenbericht von den realisierbaren Werten abweichen können, wobei die Abweichung wesentlich sein könnte.

Die Vermögenslage ist weiterhin ungenügend, da die Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen beibehalten werden musste. Auch wenn die gebuchten Werte von den tatsächlich realisierbaren Werten wesentlich abweichen können, wird die Vermögenslage als nicht ausreichend beurteilt.

2.4 Investitionen

Im Berichtsjahr hat die Beteiligungsgesellschaft keine Investitionen getätigt.

2.5 Preisänderungsrisiken

Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt keinen Preisänderungsrisiken.

2.6 Risikomanagementziele

Die Beteiligung ist so konzipiert, dass durch die Beteiligungsgesellschaft Eigenmittel generiert werden und in die Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA eingelegt werden. Die Beteiligungsgesellschaft ist alleinige Komplementärin der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA, die wiederum in Anlagen der Wasserwirtschaft investiert. Die Leonidas Gruppe hat keinen direkten Zugang zu möglichen und tatsächlichen Investments im Wassersektor. Die Aufgabe, Investitionsmöglichkeiten für das generierte Eigenkapital zu finden, wurde daher auf die Signina Capital AG übertragen. Das Management der Signina Capital AG hat bereits seit Ende der 1990er Jahre Erfahrung mit Investments in den Bereichen Wasserkraft, Wasserfiltration, Wasserentsalzung und der Infrastruktur der Abwasserentsorgung.

Die Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA hat in den Fonds Signina Capital Funds AGmvK i.L. investiert.

Am 07.08.2015 erging dann der Beschluss zur Liquidation des Signina Capital Funds AGmvK i.L.. Bis zu diesem Datum wurden die operativ tätigen Projekte, in die der Signina Capital Funds AGmvK investiert hatte, von der Signina Capital AG wirtschaftlich beurteilt. Ebenso erfolgte die Überwachung der regelmäßigen Zins- und Dividendenzahlung von Signina Capital AG.

Im Zuge der Liquidation obliegt es nun nicht mehr der Signina Capital AG eine Beurteilung der Investments bezüglich aktueller Werthaltigkeit und möglicher Veräußerungspreise abzugeben. Diese Aufgabe ist dem Liquidator zugefallen. Dieser prüft nun im Rahmen der Liquidation die weitere strategische Vorgehensweise. Die Strategie des Liquidators sieht drei Ziele vor. Möglichst hohe Verkaufserlöse zur Rückzahlung der investierten Summe ist hierbei das vorrangigste Ziel. Das zweite genannte Ziel ist ein möglichst frühzeitiger Verkauf der Investments. Als drittes Ziel nennt der Liquidator eine möglichst effiziente Liquidation.

Diese Ziele der Liquidation wurden im Jahr 2016 vom Liquidator genannt. Zur Erfüllung dieser Ziele wird sich der Liquidator dem Detailwissen des Managements der Signina Capital AG bedienen, die auch den Auftrag hat, im Falle einer Weiterführung von Investments einen Vorschlag für ein neues Vehikel unter Wahrung aller Anlegerrechte dem Liquidator zur Entscheidung vorzulegen.

Der Liquidator muss die Belange und Rechte der beteiligten Anleger wahrnehmen. Da die Finanzmarktaufsicht von Liechtenstein den Liquidator bestellt hat, ist dieser auch der Aufsichtsbehörde rechenschaftspflichtig. Insoweit erhöhen sich Risiken aus der Liquidation und der neuen Verantwortlichkeit nicht.

Im Zuge der Liquidation ist nun für das Risikomanagement eine neue Situation entstanden. Waren vor der Einbringung der Investments in den Signina Capital Funds AGmvK das Management der Sigina Capital AG Ansprechpartner und Berichterstatter über die Entwicklung der Investments, so berichtet nun der Liquidator über die Entwicklung der Liquidation. Die Investments wurden unter der Annahme des Going-Concern-Prinzips vom bisherigen Management getätigt. Das Management der Signina Capital AG hat nach Going-Concern-Prinzip berichtet. Nun wird die Berichterstattung unter dem Aspekt des Verkaufs von Investments erfolgen.

Das Risikomanagement ist nun darauf ausgerichtet, möglichst viele Informationen aus dem Liquidationsprozess zu bekommen. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass eine Weiterführung der Investments unter Beachtung der Anlegerrechte geprüft wird, anderseits aber bei einem Verkauf der Investments ein angemessener Preis erzielt wird. Allerdings ist der Liquidator in erster Linie der Finanzmarktaufsicht verpflichtet. Risiken aus der Liquidation wurden mit der in Vorjahren vorgenommenen Abwertung auf die Beteiligung von mehr als 90% ausreichend Rechnung getragen. Die Abwertung wurde auch in 2016 beibehalten.

3) Vergütungen

3.1 Dienstleistungsverträge

Folgende Vergütungen im Sinne der Dienstleistungsverträge entfallen auf das Geschäftsjahr 2016:

Verwaltung EUR 30.754,68 Leonidas Management GmbH
Haftungsvergütung EUR 10.000,00 Leonidas VII Verwaltungs GmbH
Treuhandvergütung EUR 11.198,67 HBS Vermögensverwaltungs GmbH
Weiterbelastete Kosten EUR 13.774,35 Leonidas Associates AG /​ Leonidas Management GmbH
Provisionen EUR 53.945,00 Leonidas Associates AG

Die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen beträgt EUR 74.991,18 und betrifft im Wesentlichen die Kosten der Verwaltung (EUR 30.754,68), die Treuhandvergütung (EUR 11.060,41), weiterbelastete Kosten (EUR 8.176,09) sowie die Bestandsprovisionen (EUR 25.000,00).

Die Leonidas Associates AG erhält während der Laufzeit der Vermögensanlage eine jährliche Bestandsprovision in Höhe von 0,25% des vermittelten Eigenkapitals der Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG.

Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr von der Leonidas Associates AG Kosten für Porto, Telefon, Druckkosten sowie laufende pauschale Bürokosten weiterbelastet.

Da die Gesellschaft keine Mitarbeiter hat, entfällt eine Angabe nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 VermAnlG.

4) Nachtragsbericht

4.1 Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag wurde der Liquidationsbericht 2016/​2017 des Signina Capital Funds AGmvK i.L. zum 06.04.2018 durch den Liquidator veröffentlicht. Der Bericht wurde vom Liquidator erstellt und von der Revisionsstelle, RevieTrust GrandThornton, nach den Grundsätzen des Liechtensteiner Berufsstandes geprüft.

Die Revisionsstelle hat folgende Aussagen zum Liquidationsbericht 2016/​2017 der Signina Capital Funds AGmvK i.L. getroffen:

„Gemäß unserer Beurteilung vermittelt der Liquidations-Zwischenbericht der Anlagegesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz. Ferner entsprechen der Liquidations-Zwischenbericht und der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem liechtensteinischen Gesetz und den Statuten. Wir empfehlen, den vorliegenden Liquidations-Zwischenbericht der Anlagegesellschaft zu genehmigen. Wir weisen darauf hin, dass der Liquidations-Zwischenbericht nicht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlicht und bei der FMA eingereicht worden ist.

Mit Bezug auf den Liquidations-Zwischenbericht über das verwaltete Vermögen der Segmente SC Water Infrastructure I, II, III und E halten wir unsere Prüfung wie folgt fest:

Unsere Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des liechtensteinischen Berufsstandes, wonach eine Prüfung so zu planen und durchzuführen ist, dass wesentliche Fehlaussagen im Liquidations-Zwischenbericht mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben des Liquidations-Zwischenberichts mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsentscheide sowie die Darstellung des Liquidations-Zwischenberichts als Ganzes. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Nach unserer Beurteilung vermitteln die Zahlenangaben im Liquidations-Zwischenbericht zu den jeweiligen Segmenten der Signina Capital Funds AGmvK (in Liquidation), welcher in Übereinstimmung mit den in Liechtenstein geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Liquidations-Zwischenberichtes erstellt wurde, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 30. Juni 2017.

Wir weisen auf folgende Umstände hin:

Zur Verwendung von Erlösen aus Rückzahlungen, Verkäufen und Zinszahlungen von Investments:

Seit Liquidationsbeginn wurden Erlöse aus Rückzahlungen und Verkäufen von Investments sowie eingegangene Zinszahlungen teilweise als Investitionen zur Werterhaltung von Anlagepositionen und teilweise zur Querfinanzierung von operativen Kosten zwischen den Segmenten verwendet. Sollten sich Anlagepositionen der einzelnen Segmente als nicht werthaltig erweisen, könnte aufgrund der Reinvestitionen und der Kostenverrechnungen zwischen den Segmenten das Gleichbehandlungsgebot der Fondsinvestoren gemäß Art. 33 Abs. 1 Bst. B IUV (2005) in Verbindung mit den Wohlverhaltensregeln gefährdet sein. Wir weisen zudem darauf hin, dass die gewählte Vorgehensweise nicht dem üblichen Verfahren nach Art. 136 Abs. 1 PGR entspricht.

Zur Darstellung:

Der Liquidations-Zwischenbericht der Segmente per 30. Juni 2017 enthält nicht sämtliche Informationen. Beispielsweise enthält er nicht alle vom IUG 2005 geforderte Inhalte (Verwendung des Erfolgs, real berechneter Nettoinventarwert). Zudem hat der Liquidator auf die Erstellung einer vollständigen Erfolgsrechnung nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a IUV (2005) in den letzten beiden Vorjahren infolge der fehlenden Bewertungsgrundlagen verzichtet.

Zum Mindestfondsvermögen:

Gemäß Art. 82 Abs. 2 IUV muss das Nettofondsvermögen eines Investmentunternehmens spätestens sechs Monate nach Erstliberierung mindestens CHF 2 Mio. betragen und darf diesen Betrag nicht mehr unterschreiten. Dieses Mindestvermögen wurde seit der Sistierung im April 2015 mit Ausnahme des Segments SC Water Infrastructure II (in Liquidation) nicht mehr erreicht. Das Nettofondsvermögen zweier Segmente ist per 30. Juni 2017 gar negativ und liegt beim Segment SC Water Infrastructure III (in Liquidation) bei USD -498‘487.85 sowie beim Segment SC Water Infrastructure E (in Liquidation) bei EUR -718‘032.58. Auf die Einstellung der Tätigkeit als Liquidator und die Anzeige beim Gericht behufs Eröffnung des Konkurses nach Art. 130 Abs. 4 PGR wurde bei den beiden Segmenten mit einem negativen Nettofondsvermögen verzichtet, weil wesentliche Bewertungsunsicherheiten bei der Berechnung des Nettoinventarwertes bestehen.

Zur Publikationspflicht:

Zudem weisen wir darauf hin, dass der Liquidations-Zwischenbericht nicht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlicht und bei der FMA eingereicht worden ist.

Ohne unser Prüfurteil einzuschränken machen wir auf folgende Punkte aufmerksam:

Zur Existenz der Investments:

Wie im Liquidations-Zwischenbericht auf den Seiten 40 bis 44 dargelegt, investieren die Segmente SC Water Infrastructure I, II, III und E direkt und indirekt in Projekte im Bereich der Wasserwirtschaft. Dabei handelt es sich mehrheitlich um langfristige Finanzierungen mit festen Rückzahlungsverpflichtungen an nicht kotierte Unternehmen und Projektgesellschaften, deren Bonität den Anforderungen einer kommerziellen Bankfinanzierung nicht genügt. Für die Positionen der Summit Water Nexus-Gesellschaften haben wir Drittbestätigungen zur Beteiligung der Segmente an den Gesellschaften sowie zu den geleisteten Vorauszahlungen erhalten. Die im Geschäftsbericht diesbezüglich offen gelegten Bestände konnten damit nachgewiesen werden. Die bisherigen Capital Calls bei Summit Water Nexus Marseilles konnten aus Mitteln innerhalb der Summit Nexus Gruppe, des Funds und ebenso von Dritten (Neuinvestoren) bedient werden, sodass die Gefahr aus Draw Down Notices im Geschäftsjahr 2016/​2017 erfolgreich abgewendet werden konnte. Bisher geleistete Investments der Segmente können als wertlos erklärt werden, sofern künftige Capital Calls nicht bedient werden. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Seite 40 des Liquidations-Zwischenberichts.

Für die Canadian-Water-Project-Investments Clearford Water Systems Inc. sowie Nova-Plasco Inc. (vormals Plasco Trail Road Inc. sowie PlascoEnergy Ottawa Inc.) haben wir Drittbestätigungen zu den von der Canadian Water Projects Inc. indirekt für die Segmente gehaltenen Beteiligung an diesen Gesellschaften sowie zu den Wandelanleihen erhalten. Die Drittbestätigungen unterzeichnete Herr Martin Klöck als Vertreter der Canadian Water Project Inc. die im Liquidations-Zwischenbericht offen gelegten Bestände konnten damit formal korrekt nachgewiesen werden. Für den materiellen Nachweis wären weitere Bestätigungen von Seiten Clearford Water Sysems Inc. respektive Nova-Plasco Inc. vorteilhaft gewesen, welche zum Berichtszeitpunkt jedoch nicht vorgelegen sind.

Bezüglich der DelAgua Water Testing Ltd.-Investments liegt ein Auszug aus dem Aktienbuch der DelAgua Water Testing Ltd. vor. Der Bestand der per Liquidationsbeginn bestehenden Investments (Preferred Shares) stimmt mit den Angaben im Aktienbuch der Gesellschaft überein. Zudem konnte die Existenz der seit Liquidationsbeginn getätigten Investments an die DelAgua Health Rwanda Ltd. mittels Darlehensverträgen und Zahlungsflüssen nachgewiesen werden.

Zur Berechnung des Nettoinventarwertes:

Im Geschäftsjahr 2014/​2015 entstanden bei der damaligen Verwaltungsgesellschaft Zweifel an der Werthaltigkeit der Position DelAgua Water Testing Ltd. infolge der wesentlichen Bewertungsunsicherheiten wurden die vier Segmente am 21. April 2015 sistiert. Die Verwaltungsgesellschaft hat aus Vorsichtsgründen Wertkorrekturen per 30. Juni 2015 vorgenommen und die meisten Investments pro Memoria bewertet. Der Liquidator hat diese Bewertungsmethodik für die Investments, wie aber auch für sonstige Vermögenswerte, per 30. Juni 2017, bis auf durch Verkäufe nachgewiesene werthaltige Positionen, beibehalten (vergleiche ergänzende Angaben auf den Seiten 45 bis 53 im Liquidations-Zwischenbericht). Die effektiv realisierbaren Werte können daher wesentlich von den verbuchten Werten abweichen.

Zu weiteren Anmerkungen in den ergänzenden Angaben:

Zudem machen wir auf die Anmerkung „Informationen zum Liquidationsablauf /​ Kostenzuweisung /​ Rolle Martin Klöck“ in den ergänzenden Angaben auf den Seiten 47 bis 52 im Liquidations-Zwischenbericht per 30. Juni 2017 aufmerksam, worin der Liquidator weiterführende Informationen zu Kostenverrechnungen, Liquidität der Segmente, gegenseitige Begleichung von Rechnungen unter den Segmenten, Anlegerschutz, Veräußerung der Vermögenswerte, allfälliges Vorgehen bei Ausschüttungen und zum weiteren Vorgehen der Liquidation offengelegt hat.“

Die Berichterstattung der Revisionsstelle ist insgesamt deutlich kritischer als die Berichterstattung des Liquidators nach dem Bilanzstichtag. Die im Jahr 2014 getätigte Abschreibung muss auch für das Jahr 2016 beibehalten werden.

5) Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5.1 Ertragsprognose

Die derzeitige Planung des Leonidas Associates VII GmbH & Co KG ist aufgrund der Liquidation der KGaA schwierig, da der Liquidator in erster Linie gegenüber der Liechtensteiner Finanzaufsicht berichtspflichtig ist.

Bei derzeit geplanten Einnahmen aus der Verwaltung der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA in Höhe von TEUR 120 werden Aufwendungen in Höhe von TEUR 107 geplant. Wesentlichen Posten in den Aufwendungen sind Rechts- und Beratungskosten von TEUR 30 (Wahrung der Anlegerrechte in der Liquidation), Verwaltungsgebühren TEUR 30, Haftungsvergütung von TEUR 10, Vergütung an Treuhandkommanditist TEUR 11, Abschlusskosten von TEUR 13, Portokosten von TEUR 3 und sonstige Aufwendungen von TEUR 10.

Zusätzlich müssen an die Leonidas Associates AG TEUR 54 Bestandsprovisionen des vermittelten Eigenkapitals entrichtet werden, die von der Leonidas Associates AG an die Vermittler gezahlt werden müssen.

5.2 Liquiditätsprognose

Der Zufluss der für eine künftige Ausschüttung notwendigen Liquidität erfolgt aus der Weiterleitung der durch die Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA generierten Liquidität aus deren Investments. Im Hinblick auf die laufende Liquidation und die damit im Zusammenhang stehende Unsicherheit sind Aussagen über künftige Ausschüttungen zum Zeitpunkt der Berichtserstattung nicht möglich.

Da die Kosten in der Ertragsprognose zum größten Teil innerhalb der Leonidas Gruppe anfallen, wird durch vertragliche Vereinbarungen die Fälligkeit von Verbindlichkeiten geregelt. Dadurch steht dem Unternehmen ausreichende Liquidität zur Verfügung.

5.3 Versicherungssituation

Die Berichtsgesellschaft sowie die Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA sind nicht in die Geschäftsführung der operativ tätigen Gesellschaften eingebunden. Im Zuge einer jährlichen Überprüfung von Risiken und der möglichen und notwendigen Absicherung wird mit dem Versicherungsmakler Marsh der Bedarf an Versicherungen und der daraus resultierende Abschluss notwendiger Versicherungen diskutiert. Es ergibt sich aus dem Jahresgespräch folgend kein Versicherungsbedarf.

5.4 Risikobericht

Die Risiken der Beteiligung sind durch den Liquidationsbeschluss des Signina Capital Funds AGmvK i.L. höher geworden. In der Berichterstattung des Liquidators während des Bilanzjahres, aber auch nach dem Bilanzstichtag wird deutlich, dass es zu einem hohen zeitlichen Aufwand kommen wird, die Struktur der Investments neu zu gestalten, so dass neue Investoren gefunden werden können.

Der Liquidator hat in den Berichten mehrmals seine Einschätzung zu möglichen Verkaufserlösen dargelegt. Das erreichbare Ziel gemäß Liquidator ist ein Verkauf zu 100 % des investierten Kapitals. Dieses Ziel verfolgt der Liquidator weiterhin. Es gibt aber keine Garantie, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Ebenso fehlt jede Aussage zu den geplanten Zeitpunkten der Veräußerung und dem daraus resultierenden Liquiditätszufluss.

Der Liquidator hat über drei Grundprinzipien berichtet, die hier wiedergeben werden:

„Jede Handlung des Liquidators hat sich grundsätzlich folgenden drei Grundprinzipien zu unterstellen, welche in ihrer Reihenfolge auch die Prioritätensetzung widerspiegelt:

1. es soll so viel wie möglich vom ursprünglich investierten Kapital wieder in die 4 Funds-Segmente zurückgeführt werden

2. es soll so schnell wie möglich abgewickelt werden

3. es soll so effizient (kosten- und ressourcenschonend) wie möglich durchgeführt werden.

In den Fällen, wo sich ein Zielkonflikt aus der Natur der Sache ergibt, werden zu begründende Einzelfallentscheidungen getroffen. Wo immer es möglich ist, werden diese Entscheidungen wiederum an grundsätzlichen Prinzipien angehängt. Insbesondere vor dem Konflikt zwischen erzielbarem Verkaufspreis der getätigten Investments und der dafür aufzuwendenden Zeit wird mit einem Referenzzinssatz/​Opportunitätskostensatz von 10 % operiert. 10 % scheinen in diesem Fall deshalb angemessen, weil über alle Investments hinweg betrachtet durchwegs hohe Verzinsungen von im Bereich 10 % in Aussicht gestellt worden sind. 10 % als Referenzzinssatz bedeutet konkret, dass ich Geld heute, auch wenn ich in einem Jahr Aussicht auf einen Betrag X habe, der eine interne Verzinsung von 9 % bedeutet, gegenüber dieser Alternative bevorzuge. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass durch das Zuwarten in einem Jahr eine Verzinsung von 11 % erzielt wird, dann muss ich im Sinne des Investors ein Jahr mit der Versilberung zuwarten.“

Zur Verrechnung innerhalb der Fondsegmente nimmt der Liquidator folgendermaßen Stellung:

„Eingangs ist festzuhalten, dass die Einschränkungen des Prospektes bezüglich Kostentragung der Fonds im Rahmen der Liquidation nur mehr bedingt Anwendung finden. Es gelten nach wie vor die Grundprinzipien des Investorenschutzes, welche auch im Rahmen der Liquidation nach PGR (Anmerkung: Personen- und Gesellschaftsrecht in Liechtenstein) nicht ausser Kraft gesetzt werden. Die gesetzliche Aufgabe des Liquidators ist klar umrissen, das vorherrschende Ziel ist die Maximierung des mit Abschluss der Liquidation an die Anleger der Fonds auszuzahlenden Vermögens. Diese Aufgabenstellung ist möglichst effizient unter Einsatz aller im Ermessen des Liquidators stehenden Mitteln abzuarbeiten. Das zu liquidierende Vermögen betreffende Rechnungen sind transparent und nachvollziehbar auszugestalten, sodass auch für unabhängige Dritte der Bezug zur Liquidation und deren Teilaufgaben klar ersichtlich wird. Bedacht ist darauf zu legen, dass alle Leistungen, die den Fonds verrechnet werden im Zuge der Liquidation durch den Liquidator als notwendig erachtet werden und aus Sicht des Liquidators einen entsprechenden Mehrwert darstellen, der den Liquidationsprozess insgesamt näher an dessen Ziel bringt.

Die BENDURA BANK AG, Depotbank der Fonds, wird in gewissem Umfang weiterhin eine Plausibilisierung der zu verrechnenden Leistungen dergestalt vornehmen, dass Missbrauch der umfassenden Befugnisse des Liquidators zu Lasten der Investoren des Fonds ausgeschlossen werden kann. Unabhängig vom Rechnungssteller sind alle Rechnungen ausschließlich durch den Liquidator an die Depotbank gemäß deren Anforderungen zur Bezahlung zu übersenden. Eine elektronische Übersendung via E-Mail wird durch die Depotbank akzeptiert. Sollte die Depotbank außerordentlichem Prüfaufwand ausgesetzt sein, um ihre Rolle durchführen zu können, so ist sie berechtigt den Prüfaufwand in Form einer Rechnung wiederum dem Liquidator zuzustellen, welcher dann die Rechnung nach seiner eigenen Prüfung wiederum zur Bezahlung an die Depotbank retourniert. Verrechnungen allgemein:

Die Fonds sind grundsätzlich als ökonomisch voneinander unabhängige Teilvermögen zu betrachten.

Ein Fonds haftet nicht für die Verbindlichkeiten eines anderen Fonds.

Eine Sondersituation ergibt sich daraus, dass die unterschiedlichen Fonds zum Teil in die gleichen Zielinvestments investiert sind. Dies führt dazu, dass die Interessenlage der Fonds zum Teil gleichgerichtet ist.

Die einzelnen Fonds verfügen über unterschiedliche Liquiditätsreserven.

Vorhandene Liquidität dient dem Zweck der Fortführung der Liquidation und der Deckung von Kosten im Rahmen der weiteren Verwaltung von bestehenden Vermögenswerten bis zur letztlichen Liquidation dieser Vermögenswerte.

Da die Situation bezüglich Liquidität in den unterschiedlichen vier Segmenten aktuell sehr unterschiedlich ausgestaltet ist, wird es zwangsläufig zu Situationen kommen, in denen ein Segment für ein anderes Segment Rechnungen begleicht, um die gemeinsame Interessenlage zur Erreichung des Liquidationsziels zu unterstützen. Dies geschieht unter der Prämisse, dass in der Frist bis zum Liquidationsende diese so geschaffenen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den vier Segmenten wieder ausgeglichen werden können. Ein zeitlich beschränktes „einander aushelfen“ ist stets auch im eigenen Interesse jenes Segments, welches gegenüber einem anderen in Vorleistung geht. Es wird speziell dahingehend eine Herausforderung werden, dass abgewogen werden muss zwischen der Vermögenssicherung und dem Eingreifen aufgrund forensischer Verdachtsmomente. Eine Vermögenssicherung auf der Stufe der Unternehmen, in welchem investiert wurde, ist nur dann gegeben, wenn die Fortführungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens, in welches investiert wurde, als gegeben beurteilt wird. Der Liquidatorin ist bekannt, dass diverse Anleger sich von Anwälten vertreten lassen und Vermutungen bestehen, dass z.B. nicht alle Gelder des Fonds sachgemäß verwendet wurden oder zumindest anders verwendet wurden als dies von Seiten der Anleger erwartet wurde.

Es ist in der derzeitigen Situation des Fonds nicht die Primäraufgabe der Liquidatorin, derartige Vermutungen forensisch zu prüfen, jedoch arbeitet die Liquidatorin – soweit ihr dies rechtlich möglich ist und den Liquidationsprozess selbst nicht beeinträchtigt – natürlich mit besagten Anwälten und Anlegern zusammen. Im Vordergrund stehen derzeit der Werterhalt der Vermögenswerte und die Maximierung des shareholder values. Soweit sich im Rahmen der Liquidation natürlich nachhaltig begründete Vermutungen ergeben, so wird die Liquidatorin die Sachverhalte in ihre Arbeit einbeziehen und die richtigen Schlüsse, Handlungen und Konsequenzen auf Basis gesetzlicher und standlicher Notwendigkeiten ziehen. Es soll auf jeden Fall so lange auf eine konstruktive, kooperative und auf die Fortführung abzielende Vorgehensweise abgezielt werden, bis eindeutig festgestellt wurde, dass eine für die Signina Capital Funds AGmvK i.L. schädigende Rechtsverletzung vorliegt und durch den Durchgriff auf handelnde Organe eine finanzielle Besserstellung des Fonds erreicht werden kann. Die außerordentlichen Kosten eines Rechtsverfahrens sollten auf jeden Fall vermieden werden, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass im Falle eines günstigen Urteils auch tatsächlich ein Vorteil für die Signina Capital Funds AGmvK i.L. daraus erwächst. Davon unbenommen bleibt die juristische Möglichkeit jeder Partei eigenhändig entsprechende Schritte einzuleiten.“

Der Liquidator geht risikoorientiert vor und nimmt das primäre Ziel, einen möglichst hohen Verkaufserlös zu generieren, wahr. Die Strategie des Liquidators ist plausibel und dient der Risikominimierung. In Summe können die erzielbaren Verkaufspreise geringer als die bisherigen Buchwerte ausfallen. Diese Unwägbarkeit ist mit der getätigten Abwertung Rechnung getragen.

5.5 Prognosebericht

Der Liquidator strukturiert die einzelnen Investments so, dass ein möglichst hoher Verkaufserlös erzielt werden kann. Die Strukturierung einiger Investments dauert auch im Bilanzjahr und danach noch an. Nach dem Bilanzstichtag hat der Liquidator mitgeteilt, dass es auch nach dem 30.06.2017 zu Verkäufen gekommen ist.

„Verkauf Summit Water Nexus, BLI, LLC („BLI“):

Die Segmente SC Water Infrastructure I und II haben direkt in Form von Gesellschafteranteilen (Limited Liability Company, LLC) in die Gesellschaft BLI mit Sitz in Delaware, USA investiert, die ihrerseits in der Höhe von 60% an einer Betriebsgesellschaft für eine Entsalzungsanlage auf den Bahamas beteiligt ist.

Die Beteiligung an der BLI wurde im Juli 2017 (nach dem Bilanzstichtag für USD 1‘620‘000.00 verkauft. Das Investment wurde bisher mit USD 1‘631‘038.00 (ursprünglicher Investitionsbetrag) in den Büchern geführt. Im Zuge des endgültigen Verkaufes resultierte somit ein realisierter Verlust von USD 11‘038.00.“

Weiterhin gibt es noch keine verbindlichen Aussagen zu Liquiditätsrückflüssen an die Beteiligungsgesellschaft. Daher ist auch hier nicht mit einem kurzfristigen Liquiditätszufluss zu rechnen.

Für den Fall der Veräußerung der Investments und einer Ausschüttung der liquiden Beträge an die Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O KGaA sowie der Rückzahlung der Einlage an die Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co KG, als auch über die Fortführung der Gesellschaft, wird ein Gesellschafterbeschluss unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfolgen müssen

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 1.369.879,24 1.369.879,24
I. Finanzanlagen 1.369.879,24 1.369.879,24
B. Umlaufvermögen 49.729,57 76.507,06
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.520,79 49.543,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.208,78 26.963,47
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 319.145,80 316.220,31
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 319.145,80 316.220,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.738.754,61 1.762.606,61

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 1.455.208,48 1.620.555,39
I. Kapitalanteile 1.455.208,48 1.620.555,39
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.455.208,48 1.620.555,39
B. Rückstellungen 51.664,00 39.414,00
C. Verbindlichkeiten 231.882,13 102.637,22
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 221.882,13 92.637,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.738.754,61 1.762.606,61

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2016 – 31.12.2016
EUR
1.1.2015 – 31.12.2015
EUR
1. Rohergebnis 118.750,00 242.708,14
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 160.552,46 143.041,49
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.935,00 0,99
4. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 130.367,48 16.386,30
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 37,45 500,00
6. Ergebnis nach Steuern -168.272,39 82.781,34
7. Jahresfehlbetrag 168.272,39 -82.781,34

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG, mit Sitz in Kalchreuth, ist unter HRA 9741 im Handelsregister des Amtsgerichtes Fürth eingetragen.

Der Jahresabschluss der Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des Gesellschafsvertrages zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Gesellschaft ist nach §§ 264a, 267 HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Im Berichtsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anwendung des geänderten Gliederungsschemas für die Gewinn- und Verlustrechnung sowie Umgliederungen vom Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ in die Umsatzerlöse. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– Beteiligungen zu Anschaffungskosten

– Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

– Ausleihungen zum Nennwert

– unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

– sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit ihrem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 10.000,00 (Vorjahr EUR 10.000,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 221.882,13 (Vorjahr EUR 92.637,22).

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 29.378,20 (Vorjahr EUR 13.155,98).

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen ausschließlich Zinsen an verbundene Unternehmen.

3. Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Währen des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen als Geschäftsführer der Leonidas VII Verwaltungs GmbH geführt:

Geschäftsführer: Antje Grieseler Diplom-Betriebswirtin (FH)
Ralf Schamberger (ab 10.04.2014) Dipl. Betriebswirt (FH)
Christine Falkner (bis 10.04.2017) Master of Arts

Unbeschränkte Haftung an Unternehmen

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der Leonidas Beteiligungsgesellschaft H2O GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Kalchreuth.

Gesellschafter

Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter:

Name Leonidas VII Verwaltungs GmbH
Sitz Kalchreuth
Rechtsform GmbH
Stammkapital EUR 25.000,00

Sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Aus den am Stichtag bestehenden Dienstleistungsverträgen ergeben sich folgende, für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlichen, sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Haftungsvergütung an die Komplementärin (TEUR 10 p.a.)

Bestandsprovision (TEUR 54 p.a.)

Accounting Service (TEUR 6 p.a.)

Anlegerverwaltung (TEUR 30 p.a.)

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2016 – 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 29.378,20 EUR.

1.1.2015 – 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 13.155,98 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung der gesetzlichen Vertreter gem. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass eine voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens beschrieben wird.

 

Kalchreuth, 22.12.2017

gez. Antje Grieseler, Geschäftsführerin der Komplementärin

gez. Ralf Schamberger, Geschäftsführer der Komplementärin

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG, Kalchreuth, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlage und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG habe ich auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt.

Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Augsburg, 19. Dezember 2018

gez. Peter Tress, Wirtschaftsprüfer

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