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Lebensversicherungsvertrags Verkauf

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Die Lebensversicherer müssen dem Verkauf eines Vertrags nicht zustimmen.

Nach unseren Erhebungen erlaubt nur eine Minderheit von ihnen einen Wechsel des Versicherungsnehmers von ihrem ursprünglichen Kunden zum Policenaufkäufer. So kundenfreundlich – teilweise mit Einschränkungen – sind: Alte Leipziger, Asstel, Basler Securitas, BBV, ­Berlinische Leben, Canada Life, Condor, DBV-Winterthur, Fami­lienfürsorge, ­Generali, ­Gutingia, Ham­burger Leben, Hansemerkur, Heidelberger Leben, Huk-Coburg, Inter, Itzehoer, KarstadtQuelle, mamax, Moneymaxx, Münchener Verein, Neckermann, Neue BBV, ÖSA, Provinzial Nordwest, R + V, Standard Life, Swiss Life.

Doch Versicherer, die einen Versicherungsnehmerwechsel nicht akzeptieren, können den Verkauf der Police nicht verhindern. Dann ist das Verfahren aber komplizierter: Käufer und Verkäufer der Police vereinbaren eine Abtretung. Damit tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den Policenaufkäufer ab.

Quelle:test

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