Die Lebensversicherer müssen dem Verkauf eines Vertrags nicht zustimmen.
Nach unseren Erhebungen erlaubt nur eine Minderheit von ihnen einen Wechsel des Versicherungsnehmers von ihrem ursprünglichen Kunden zum Policenaufkäufer. So kundenfreundlich – teilweise mit Einschränkungen – sind: Alte Leipziger, Asstel, Basler Securitas, BBV, Berlinische Leben, Canada Life, Condor, DBV-Winterthur, Familienfürsorge, Generali, Gutingia, Hamburger Leben, Hansemerkur, Heidelberger Leben, Huk-Coburg, Inter, Itzehoer, KarstadtQuelle, mamax, Moneymaxx, Münchener Verein, Neckermann, Neue BBV, ÖSA, Provinzial Nordwest, R + V, Standard Life, Swiss Life.
Doch Versicherer, die einen Versicherungsnehmerwechsel nicht akzeptieren, können den Verkauf der Police nicht verhindern. Dann ist das Verfahren aber komplizierter: Käufer und Verkäufer der Police vereinbaren eine Abtretung. Damit tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den Policenaufkäufer ab.
Quelle:test
Kommentar hinterlassen