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Kalbswiener, die Schweinefleisch enthalten, Fischsticks ohne Fisch, Zuckersirup statt Honig: Wer sich die Zutatenliste von Lebensmitteln genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit vollmundigen Versprechen auf Verpackungen und in der Werbung nicht weit her ist.

Im neuen Internetportal können Sie Produkte melden, bei denen Sie sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Außerdem finden Sie allgemeine Informationen zur Kennzeichnung, Sie können Fragen zu konkreten Produkten stellen und mit Experten diskutieren.

Die Verbraucherzentralen wollen anhand der Meldungen von Verbrauchern den Graubereich von der rein subjektiven Täuschungswahrnehmung bis hin zum rechtlichen Mangel beleuchten. Dabei wollen sie aufdecken, in welchen Fällen Rechtsvorschriften nicht ausreichen oder nicht konkret genug sind, um eine Verbrauchertäuschung auszuschließen.

Nach Eingang der Meldung erhält der jeweilige Anbieter Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Beschwerde und Stellungnahme werden anschließend veröffentlicht. Verbraucher erhalten grundsätzlich eine Information über den Verlauf ihrer Meldung.

Quelle VBZ BV

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