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Lebenslang gefordert

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Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe für den 42-jährigen Angeklagten im Mordprozess um einen lebendig Begrabenen. Im Plädoyer der Anklage vor dem Landgericht Meiningen hieß es, dass die Aussageseiner Ex-Freundin habe gezeigt habe, dass er sein Opfer in seiner Eisenacher Gartenlaube aus Habgier getötet hat. Er hat dem 33 Jahre alten Opfer im Juli 2012 den Schädel eingeschlagen und es anschließend – noch lebend – im erdigen Boden seiner Laube vergraben. Er bestreitet die Tat.

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