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Le Pen kämpft gegen Kandidaturverbot – und gegen die eigene Vergangenheit

51581 (CC0), Pixabay
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Das französische Gerichtsurteil gegen Marine Le Pen wirkt wie ein politischer Bumerang: Die rechtspopulistische Politikerin, die in der Vergangenheit selbst ein lebenslanges Politikverbot für verurteilte Amtsträger forderte, darf nun fünf Jahre lang nicht kandidieren – wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel.

Le Pen wurde zu vier Jahren Haft (auf Berufung vorerst ausgesetzt) und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zusätzlich verlor sie sofort ihr passives Wahlrecht. Ihre Partei Rassemblement National (RN) hat für das Wochenende Proteste angekündigt. Le Pen selbst will mit Beschwerden vor dem Verfassungsrat und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen vorgehen.

Politische Debatte über Gesetzesänderung

Grundlage für das sofort wirksame Kandidaturverbot ist die „Loi Sapin II“ aus dem Jahr 2016. Sie soll verhindern, dass verurteilte Politiker durch Berufungsverfahren ihre politische Karriere fortsetzen können. Das Gericht begründete die Maßnahme damit, dass Le Pen keinerlei Einsicht gezeigt habe – ein Wiederholungsrisiko bestehe.

Rechtspopulisten wie Eric Ciotti wollen nun das Gesetz ändern. Doch laut einer aktuellen IFOP-Umfrage lehnen knapp zwei Drittel der Franzosen eine Abschaffung der „sofortigen Geltung“ ab. Gleichzeitig wünschen sich 49 % der Befragten laut Ipsos-Fiducial eine Kandidatur Le Pens bei der Präsidentschaftswahl 2027.
Unterstützung von Trump, Kritik von Macron

Le Pen bezeichnet sich als Opfer politisch motivierter Justiz. Donald Trump sprach in einem Online-Posting von einer „Hexenjagd“ und forderte Le Pens „Freilassung“. Präsident Emmanuel Macron hingegen verteidigte die Unabhängigkeit der Justiz und kritisierte Angriffe auf Richter als „inakzeptabel“.

Das Berufungsverfahren gegen Le Pen soll laut Pariser Gericht bis spätestens Sommer 2026 abgeschlossen sein – rechtzeitig vor der nächsten Präsidentschaftswahl.

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