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Laurel GmbH – Deutsche Investoren Union lehnt Vorschlag ab

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Am 31. August 2015 soll in Aschheim bei München eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Laurèl GmbH stattfinden. Die zur Abstimmung stehenden Punkte sind eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre, eine Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und eine Verringerung der Verzinsung für die drei folgenden Zinsperioden sowie die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger. Die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union wird diese Beschlussvorlagen – sofern nicht wesentliche Korrekturen zu Gunsten der Anleihegläubiger erfolgen – ablehnen. Dies begründet sich wie folgt:

1. Ausweislich der letzten vom Unternehmen veröffentlichten Abschlüsse zum 31. Oktober 2014 sind die Anleihegläubiger die einzigen Fremdkapitalgeber, Bankverbindlichkeiten hat die Laurèl GmbH keine. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der DIU e.V. nicht hinzunehmen, dass die Anleihegläubiger jetzt gravierenden Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen sollen, ohne ihre Gläubigerposition besser absichern zu können. Im Gegenzug zu den angestrebten Änderungen fordert die DIU deshalb sowohl ein Besicherungskonzept für die Anleihen sowie zusätzlich Eigenkapitalanteile an der Laurèl GmbH.

2. Völlig inakzeptabel ist es aus Sicht der DIU e.V., dass das Unternehmen bislang keinen aktuellen Jahresabschluss zum 30.04.2015 vorgelegt hat, aus dem vollumfänglich ersichtlich wird, wie es um die Laurèl GmbH steht. Die DIU e.V. fordert deshalb die verantwortlichen Geschäftsführer der Laurèl GmbH auf, unverzüglich die relevanten Unterlagen auf der Unternehmenshomepage zu veröffentlichen.

3. Die DIU e.V. erwartet vom Unternehmen zudem die Vorlage eines Restrukturierungskonzepts, das Anleihegläubigern zumindest die Hoffnung lässt, dass die Laurèl GmbH ihre Anleiheverbindlichkeiten im Jahr 2020 vollumfänglich bedienen zu können. Mitglieder der DIU e.V. wurden vor einer Schieflage bei der Laurèl GmbH gewarnt und konnten Kurse von etwa 30 % zum Ausstieg nutzen. Der entsprechende Artikel ist unter nachstehendem Link verfügbar: http://diuev.de/DIU-Report-Nr.-10_2015-07-30-LAURÈL.pdf

Die DIU rät allen betroffenen Anleiheinhabern, die ihnen aus der Anleihe zustehenden Rechte wahrzunehmen. Die DIU bietet allen Anleiheinhabern an, sie auf der am 31. August 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir über einen kostenlosen Newsletter informieren für den Sie sich unter info@diuev.de registrieren können. Die DIU e.V. wird auch mit eigenen Anleihen auf der Gläubigerversammlung der Laurèl GmbH vertreten sein.

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