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In einer aktuellen Adh-hoc-Mitteilung vom 18. November 2016 gab die Laurèl GmbH bekannt, dass das Amtsgericht München dem Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung stattgegeben hat. Dem Modeunternehmen stehen maximal drei Monate zur Ausarbeitung und Vorstellung eines Sanierungsplans zu. Währenddessen bleibt das Unternehmen von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und kann dennoch das operative Geschäft und die nötigen Sanierungsmaßnahmen durchführen. Es ist kaum ein Vorgang bekannt, wo solche Sanierungspläne auch funktioniert haben und nicht mit hohen Verlusten für die Anleger verbunden waren. Das kann dann bis zum Totalverzicht auf Forderungen führen, was für den Anleger nichts anderes als ein Totalverlust seines Geldes bedeutet.

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