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Wenn statt 150 Megabit pro Sekunde nur 5 ankommen: Internetanbieter werben für ihre Tarife gerne mit den schnellstmöglichen Verbindungen. „Bis zu“ steht oft klein neben den beeindruckenden Zahlen. Doch gerade wer abseits der gut erschlossenen Gebiete wohnt, bekommt dann mitunter nur einen Bruchteil der Übertragungsgeschwindigkeit geliefert.

Internetqualität oft schlechter als vereinbart

Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen müssen Sie vor Vertragsschluss in einem Produktinformationsblatt über die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsrate informieren. Dazu führen viele Internetanbieter vor dem Vertragsabschluss eine Vorprüfung durch. Hier müssen Sie sich als Kunde aber darauf verlassen, dass realistische Ergebnisse erfasst und Ihnen diese auch so mitgeteilt werden. Vor dem Vertragsabschluss versprochene Internetgeschwindigkeiten vom Anbieter sind Vertragsbestandteil und müssen daher auch erreicht werden.

So prüfen Sie die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses:

Haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, um die Qualität Ihres Internetanschlusses zu überprüfen:

  • Ihr Anbieter bietet selbst einen so genannten Speedtest an. Die Tests der Anbieter erfolgen jedoch nach anbieterspezifischen Vorgaben und sind daher nicht einheitlich und objektiv berechnet.
  • Sie nutzen die Angebote der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese stellt verschiedene Messtools zur Verfügung. Mit diesen können Sie kostenfrei Ihre tatsächliche Datenübertragungsrate messen, kontrollieren, protokollieren und mit der im Vertrag festgelegten Rate vergleichen. Die Messtools finden Sie unter www.breitbandmessung.de.

Die Ergebnisse des Tests müssen aktuelle Werte für mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet)
  • Upload-Rate (Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten zum Beispiel in die Cloud)
  • Paketlaufzeit (Dauer für den Versand von Datenpaketen zu einem Ziel und zurück)

Wie Sie aus Verträgen wieder herauskommen können

Wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftreten, können Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen. Ein langsames Internet oder dauerhafte Störungen können dazu führen, dass der Internetvertrag außerordentlich gekündigt werden kann. Die Störungen müssen detailliert nachgewiesen werden, insbesondere durch Aufzeichnungen eines Speedtests.

Ist Ihr Internetanschluss wesentlich langsamer als beworben, müssen Sie dem Anbieter zunächst die Möglichkeit geben, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, sprich die versprochene Internetleistung herzustellen. Sie müssen daher dem Anbieter eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) zur Herstellung der versprochenen Internetleistung setzen. Fordern Sie ihn daher schriftlich – per Einwurfeinschreiben – auf, innerhalb dieser Frist die vereinbarte Leistung herzustellen.

Ändert sich nach wiederholter Aufforderung nichts, können Sie fristlos kündigen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz verlangen. Akzeptiert der Anbieter dies nicht, so müssen Sie gegen den Anbieter klagen. Höchstrichterliche Entscheidungen gibt es zu dem Thema noch nicht, aber einige Verbraucher haben sich vor Amtsgerichten schon erfolgreich aus ihren Verträgen heraus geklagt. Verlieren Sie allerdings vor Gericht, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Gesetz muss nachgebessert werden

Die derzeitige rechtliche Lage ist für Betroffene derzeit noch sehr unbefriedigend, da es sich aus dem Gesetz direkt keine Ansprüche ergeben und Kunden bei zu langsamen Internet gegen ihren Anbieter klagen müssen. Aus diesem Grund fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seit Langem, die Situation zu verbessern. „Das Gesetz muss an dieser Stelle dringend nachgebessert werden“, sagt Vorstand Klaus Müller. „Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern, anzupassen oder auch zu kündigen, sollten sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen Zusagen halten.“

Ein bis zwei Prozent der versprochenen Leistung

„Uns liegen Fälle vor, in denen Verbraucher gerade einmal ein bis zwei Prozent der versprochenen Leistung nutzen können, da wird bereits das Abrufen der E-Mails zur Qual. Das ist als hätte man einen Ferrari gekauft, der letztlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren kann“, so Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt.

Quelle:VZBV

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