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Landgericht München I: Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung – Freiheitsstrafe und Schmerzensgeld verhängt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat vergangenen Donnerstag die beiden Angeklagten Klainti Ki… und Klajdi Ko… wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Klainti Ki… erhielt darüber hinaus eine Strafe wegen eines weiteren Falls der gefährlichen Körperverletzung sowie eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Ki… wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt, während Ko… eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren erhielt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Tatablauf

Im März 2023 geriet Klainti Ki… nach einem Streit vor einem Bordell in München mit dem Geschädigten aneinander. Zunächst schlug er diesem mit einer Flasche auf den Kopf, bevor er gemeinsam mit Klajdi Ko… mit Fäusten auf den Geschädigten und dessen Begleiter einschlug. Nachdem die Auseinandersetzung von einem unbeteiligten Gast unterbrochen worden war und sich die Lage beruhigt hatte, trafen die Beteiligten erneut auf dem Parkplatz aufeinander. Ki…, der sich bereits in seinem Auto befand, beschleunigte sein Fahrzeug stark und fuhr auf die beiden Männer zu. Er bremste zwar abrupt ab, erfasste jedoch den Begleiter des Geschädigten, der auf die Motorhaube prallte und eine Innenbanddehnung erlitt.

Gesundheitliche Folgen

Der Hauptgeschädigte erlitt durch den Schlag mit der Flasche eine Hirnblutung, die umgehend operiert werden musste. Er wurde mehrere Tage ins künstliche Koma versetzt. Aufgrund der Hirnblutung entwickelte er eine leichte Schwäche im rechten Arm und Bein sowie eine posttraumatische Belastungsstörung. Laut der Kammer wäre der Geschädigte ohne die rechtzeitige Operation vermutlich verstorben.

Beweisführung und Urteil

Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Nikolaus Lantz stützte sich in ihrer Beweiswürdigung auf Überwachungsvideos, die die Tat deutlich dokumentierten. Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe angesichts der Beweislage nicht ernsthaft bestritten. Klajdi Ko… entschuldigte sich bei den Geschädigten und verpflichtete sich, dem Hauptgeschädigten 2.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Klainti Ki… hingegen bestritt bis zuletzt, die Auseinandersetzung verursacht zu haben. Im Adhäsionsverfahren wurde er verpflichtet, dem Hauptgeschädigten 40.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Gericht berücksichtigte dabei insbesondere die schweren gesundheitlichen Schäden, die durch den Flaschenschlag verursacht wurden.

Richter Lantz betonte, dass sowohl der Geschädigte als auch die Angeklagten großes Glück gehabt hätten, dass die Verletzungen nicht tödlich ausgingen.

Rechtsmittel

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Klainti Ki… hat bereits Revision eingelegt, während Klajdi Ko… auf Rechtsmittel verzichtet hat.

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