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Beschluss

In dem Rechtsstreit

des Herrn Peter Engelschall, Andromedastraße 5, 85055 Ingolstadt,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt,

gegen

1.

die HVT Hanse Vermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg,

2.

Frau Monika Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin,

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Severin & Partner,
Knesenbeckstr. 3, 10623 Berlin,

hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
am 07.03.2018
durch den Richter am Landgericht Runge als Einzelrichter

beschlossen:

Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter

HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,

Beklagte zu 1.,

Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf,

Beklagte zu 2.,

2. Bezeichnung des Anbieters

Conservative Oil Corporation, Calgary (Kanada)

3. Bezeichnung des Prozessgerichts

Landgericht Düsseldorf

4. Aktenzeichen des Prozessgerichts

10 O 232/17

5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags

Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Eins GmbH & Co. KG in der Fassung vom 27.10.2008

(1.)

nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert,

(2.)

nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert.

6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Eins GmbH & Co. KG geltend. Grundlage des Entschlusses des Klägers zum Beitritt war nach klägerischem Vortrag der o.g. Verkaufsprospekt.

Die Beklagten sind Gründungskommanditistinnen der POC Eins GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist auch Treuhandgesellschafterin.

7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht

Der ursprünglich am 19.06.2017 beim Landgericht Berlin eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 29.09.2017 ein.

 

Runge

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