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Länder billigen Gesetz zum verbesserten Schutz für Sparer

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Der Bundesrat hat das Kleinanlegerschutzgesetz in seiner Sitzung am 12. Juni 2015 gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

Das Gesetz soll den Anlegerschutz in Deutschland verbessern und nimmt dazu unter anderem Änderungen im Vermögensanlage- und Wertpapierhandelsgesetz sowie im Handelsgesetzbuch vor. Die Änderungen sollen insbesondere die Transparenz von Vermögensanlagen erhöhen und so die Anleger künftig besser informieren. Anbieter von Vermögensanlagen sind zukünftig verpflichtet, zu ihren Produkten jederzeit einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhält Befugnisse, um die Vermarktung oder den Vertrieb von bestimmten – insbesondere besonders komplexen – Produkten einschränken oder verbieten zu können. Dies soll die Anleger vor aggressiver Werbung sowie nur schwer kontrollierbaren Produkten schützen. Zudem verankert das Gesetz den kollektiven Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Das Gesetz soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 12.06.2015

Kleinanlegerschutzgesetzbeschlossen12juni2015

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