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Kult Motorhomes GmbH meldet Insolvenz an – Dresdner Gericht bestellt vorläufige Insolvenzverwalterin

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH einen wichtigen Schritt eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in Pirna (Longuyoner Straße 13), eingetragen im Handelsregister Dresden unter HRB 26321, wird von den Geschäftsführern Oliver Polz und Sven Reinhardt vertreten.

Um die Vermögensverhältnisse des Unternehmens zu sichern, wurde am 12. März 2025 um 11:55 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher (Nieritzstraße 14, 01097 Dresden) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist unter dresden@bblaw.legal sowie telefonisch unter 0351 810827 0 erreichbar.

Einschränkungen für das Unternehmen

Das Gericht hat entschieden, dass:
🔹 Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin möglich sind.
🔹 Bankguthaben und andere Gelder ausschließlich von der vorläufigen Insolvenzverwalterin entgegengenommen werden dürfen.
🔹 Drittschuldner nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zahlen dürfen, es sei denn, sie genehmigt eine Zahlung an die Schuldnerin.

Rechtsbehelfsbelehrung für Beteiligte

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden eingelegt werden.

  • Die Frist beginnt mit Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
  • Die Zustellung kann postalisch oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift gegeben werden.

Weitere rechtliche Details zur Einreichung der Beschwerde, insbesondere zur elektronischen Kommunikation, sind auf https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php abrufbar.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

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