Die Finanzaufsicht BaFin hat gemeinsam mit den europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA ein neues interaktives Informationsblatt vorgestellt. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, Kryptowerte besser zu verstehen und die Auswirkungen der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) nachzuvollziehen.
Die MiCA-Verordnung schafft erstmals EU-weit einheitliche Regeln für Anbieter und Emittenten digitaler Vermögenswerte. Sie legt fest, wer Kryptowerte ausgeben darf, welche Pflichten Anbieter erfüllen müssen und wie Verbraucher geschützt werden sollen. Ziel ist es, den bislang teils unübersichtlichen Kryptomarkt zu regulieren und mehr Transparenz sowie Sicherheit für Anleger zu gewährleisten.
MiCA: Einheitliche Regeln für Europas Kryptomarkt
Mit MiCA soll der Wildwuchs im europäischen Kryptosektor eingedämmt werden. Anbieter digitaler Vermögenswerte müssen künftig eine behördliche Zulassung besitzen und klare Informationen über Risiken und Funktionsweise ihrer Produkte bereitstellen.
Das neue Informationsblatt erklärt Anlegerinnen und Anlegern, welche Kryptowerte unter die MiCA-Verordnung fallen – beispielsweise E-Geld-Token (EMT) oder wertreferenzierte Token (ART) – und welche nicht, etwa reine Utility-Tokens oder spekulative Memecoins.
Interaktives Format für mehr Verständnis
Das Informationsblatt ist interaktiv aufgebaut und enthält Popup-Boxen, die Fachbegriffe wie „Wallet“, „Token“, „Whitepaper“ oder „Blockchain“ in einfacher Sprache erklären. So sollen auch Einsteiger die komplexen Zusammenhänge im Kryptomarkt leichter verstehen können.
Zudem erfahren Nutzerinnen und Nutzer, wie sie seriöse Anbieter erkennen, worauf sie bei Investitionen achten sollten und welche Risiken mit bestimmten Kryptowerten verbunden sind.
Eine Sprecherin der BaFin erklärte:
„Mit der MiCA-Verordnung sollen Anlegerinnen und Anleger künftig besser geschützt werden. Unser Informationsblatt hilft, die Grundlagen zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen.“
BaFin warnt weiterhin vor riskanten Kryptowerten
Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Informationsblatts haben die Aufsichtsbehörden ihre Verbraucherwarnungen zu Kryptowerten aktualisiert. Die BaFin warnt erneut vor spekulativen und unregulierten Tokens, insbesondere sogenannten Memecoins, die häufig auf Internettrends basieren und starken Kursschwankungen unterliegen.
Verbraucher sollten stets prüfen,
-
ob ein Anbieter von der BaFin oder einer anderen EU-Behörde zugelassen ist,
-
ob ein Whitepaper gemäß MiCA veröffentlicht wurde,
-
und ob ein realistisches Geschäftsmodell hinter dem Projekt steht.
Die BaFin weist darauf hin, dass Kryptoinvestments nicht durch Einlagensicherungssysteme geschützt sind und Anleger im schlimmsten Fall ihr gesamtes Kapital verlieren können.
Das interaktive Informationsblatt steht ab sofort auf den Websites der BaFin, EBA, EIOPA und ESMA in allen EU-Sprachen zur Verfügung.
Kommentar hinterlassen