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Kritik an Justizministerium nach Erklärung zu vollständiger Veröffentlichung der Epstein-Akten

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Das US-Justizministerium (DoJ) steht in der Kritik, nachdem es erklärt hat, sämtliche im Rahmen des „Epstein Files Transparency Act“ erforderlichen Dokumente veröffentlicht zu haben. Mehrere Abgeordnete bezweifeln jedoch, dass die Freigabe vollständig ist.

In einem am Samstag an Mitglieder des US-Kongresses gerichteten Schreiben erklärten Justizministerin Pam Bondi und ihr Stellvertreter Todd Blanche, alle im Besitz des Ministeriums befindlichen Unterlagen seien veröffentlicht worden. Das Schreiben enthält zudem eine Liste von Personen, deren Namen in den Akten mindestens einmal auftauchen.

Der republikanische Abgeordnete Thomas Massie aus Kentucky, Mitverfasser des Gesetzes, forderte das Ministerium auf, zusätzlich interne Vermerke und Memos offenzulegen. Diese sollten Aufschluss darüber geben, warum Jeffrey Epstein und seine mutmaßlichen Komplizen in bestimmten Fällen angeklagt oder eben nicht angeklagt wurden.

Bereits Anfang des Monats hatte das DoJ Millionen neuer Dokumente zu dem verstorbenen Sexualstraftäter veröffentlicht.

Bondi und Blanche betonten in ihrem Brief, es seien keine Unterlagen aus Gründen der „Peinlichkeit, Rufschädigung oder politischen Sensibilität“ zurückgehalten worden. Die veröffentlichten Dokumente beträfen neun im Gesetz definierte Kategorien von Materialien, darunter Ermittlungsunterlagen und Kommunikationsinhalte.

Auf der Namensliste finden sich laut Ministerium Personen, die „derzeit oder früher ein Regierungsamt innehatten oder als politisch exponiert gelten“ und deren Name mindestens einmal in den Akten erscheint. Die Nennungen erfolgten in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen – von direktem E-Mail-Kontakt mit Epstein oder Ghislaine Maxwell bis hin zu bloßen Erwähnungen in Dokumenten oder Presseartikeln.

Zu den Genannten gehören unter anderem Donald Trump, Bill Gates, Prinz Andrew (Andrew Mountbatten-Windsor) und Bill Clinton. Sie hatten nachweislich Kontakt zu Epstein oder Maxwell. Ein bloßes Auftauchen in den Unterlagen bedeutet jedoch keinen Hinweis auf strafbares Verhalten; alle haben eine Beteiligung an Epsteins Verbrechen bestritten.

Für Verwunderung sorgte, dass auch die längst verstorbenen Musiker Janis Joplin und Elvis Presley auf der Liste stehen.

Massie kritisierte in einem Interview mit ABC, das Ministerium berufe sich auf das sogenannte „Deliberative Process Privilege“, um interne Entscheidungsdokumente nicht freigeben zu müssen. Das Gesetz verlange jedoch ausdrücklich die Veröffentlichung interner Notizen, E-Mails und Memos zu Ermittlungs- und Anklageentscheidungen.

Auch der demokratische Abgeordnete Ro Khanna aus Kalifornien, ebenfalls Mitautor des Gesetzes, warf dem Justizministerium vor, bewusst Verwirrung zu stiften. Es sei „absurd“, Janis Joplin, die starb, als Epstein 17 Jahre alt war, auf derselben Liste zu führen wie den verurteilten Sexualstraftäter Larry Nassar – ohne Erläuterung des jeweiligen Zusammenhangs.

Khanna forderte die vollständige Offenlegung der Akten mit geschwärzten Namen der Opfer: „Veröffentlicht die vollständigen Unterlagen. Schützt die Überlebenden – nicht die Täter.“

Zuvor war bereits Kritik laut geworden, weil einzelne Dokumente fehlerhaft geschwärzt worden waren. In mindestens einem Fall mussten Unterlagen nachträglich erneut veröffentlicht werden. Anwälte von Opfern Epsteins beanstandeten zudem, dass in der jüngsten Veröffentlichung E-Mail-Adressen und Nacktfotos enthalten gewesen seien, durch die potenzielle Opfer identifizierbar gewesen wären.

Das Justizministerium erklärte damals, es habe sich um „technische oder menschliche Fehler“ gehandelt, und entfernte die betroffenen Dateien.

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