Hinhaltetaktik und versuchen die Versicherungsentschädigung zu drücken, das bei einem „kleinen Sachschaden“ von 5.000 Euro. Das Versicherungen immer versuchen „nicht bezahlen zu wollen“, das kennen sicherlich viele Versicherungsnehmer nicht nur von der KRAVAG. Hier geht es in einem Fall, den uns ein User unserer Internetplattform mitgeteilt hat, um einen ganz klaren Fall. Die Versicherungsnehmerin der KRAVAG war in einem Stau am Stauende auf ein Fahrzeug aufgefahren und hatte dies dann auf das Fahrzeug der Geschädigten geschoben. Klare Sache sah auch die Polizei so und verwarnte die Unfallverursacherin noch direkt am Unfallort mit 35 Euro, da kein Personenschaden entstanden war. Das Auto wurde von einem Sachverständigen begutachtet und das Gutachten der Versicherung vorgelegt. Seit Wochen versucht die KRAVAG nun den Gutachterpreis zu drücken und gleichfalls die Mietwagenkosten. Darauf lässt sich der Rechtsanwalt der Geschädigten natürlich nicht ein, denn es ist alles Rechtens. Das Versicherungen solche „Scheingefechte“ nötig haben bei glasklaren Fällen, wirft kein gutes Bild auf das Unternehmen KRAVAG aber auch nicht auf die Branche selber. Googelt man nach den Begriffen „KRAVAG Versicherung und Ärger“, dann bekommt man eine ganze Menge ähnliche Erfahrungsberichte. Das kann einen wirklich dazu inspirieren, eine Internetseite zu machen versicherungsärger.de. Schaun wir mal. Versicherungen selber reden immer davon, „man solle nicht direkt zu einem Anwalt gehen, sondern den Ombudsmann einschalten, der vom GDV zur Verfügung gestellt wird“. Klar aus der Perspektive der Versicherungsgesellschaften, denn der Ombudsmann ist auf deren Seite nicht auf der Seite des Geschädigten. Finger weg von solchen Tipps……………und immer einen Anwalt einschalten, wenn sie etwas von einer Versicherung wollen.
Hallo,
Hab gerade deinen Artikel gelesen.
Mit der kravag hab auch ich Probleme. Nur dauert es bei mir schon 10,5 Jahre!!!! Zehneinhalb Jahre! Und ein Ende ist nicht abzusehen. Hinhalten ist bei der kravag firmenphilosphie.
Wann war dein Fall erledigt?