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Krahl & Kollegen, Gesellschaft für Vermögensfragen mbH – Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krahl & Kollegen, Gesellschaft für Vermögensfragen mbH, Loschwitzer Straße 31, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21940 vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Krahl – wurde am 17.09.2014 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Henning Schorisch, Wasastraße 15, 01219 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 3408 50 Telefax: 0351 3408 55

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.10.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

die Wahl eines Gläubigerausschusses

die Frage der Unterhaltsgewährung für die Schuldnerin und deren Familie aus der Insolvenzmasse

Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

die Beauftragung eines Gläubigers oder Insolvenzverwalters mit der Anfechtung

Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)

Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

Verzicht auf Rechnungslegungstermin bei § 207 InsO

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.12.2014 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.

534 IN 1513/14 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.09.2014

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