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Kompromiss zum Weiterverkauf von Krediten

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Der Kompromiss zum Weiterverkauf von Kreditforderungen hat den Bundestag passiert. Das Parlament billigte am Donnerstag die vom Vermittlungsausschuss geänderte Bankenrichtlinie, die strengere Vorschriften für so genannte Verbriefungen vorsieht.

Vor einem Monat hatte der Bundesrat das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz gestoppt. Die Ländermehrheit befürchtete Nachteile für den Finanzplatz Deutschland. Im Vermittlungsausschuss setzten die Bundesländer deshalb eine längere Übergangsfrist durch, die jetzt auch im Bundestag eine Mehrheit fand. Bei Verbriefungen werden Kreditforderungen zu Wertpapieren gebündelt und weiterverkauft. Weil darin in der Vergangenheit aber vielfach auch faule Papiere versteckt waren, gelten diese Finanzprodukte als Hauptauslöser der weltweiten Finanzkrise.

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