Startseite Allgemeines Kommentar: Rabatt nur mit App – oder bald nur noch mit Anwalt?
Allgemeines

Kommentar: Rabatt nur mit App – oder bald nur noch mit Anwalt?

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Es gibt Themen, bei denen man sich fragt: Haben wir wirklich keine anderen Probleme mehr?

Die Verbraucherzentrale zieht also vor Gericht, weil Supermärkte Rabatte über Apps anbieten. Diskriminierung! Ungleichbehandlung! Der digitale Untergang des Abendlandes – ausgelöst durch den 20-Prozent-Coupon auf Tiefkühlpizza.

Man reibt sich kurz die Augen.

Denn bislang war die Logik im Supermarkt recht einfach:
Da steht ein Preis. Daneben steht ein anderer Preis – mit App.
Und der Kunde entscheidet: Will ich sparen oder will ich meine Daten behalten?

Eine Entscheidung, die erstaunlicherweise Millionen Menschen täglich treffen – ganz ohne juristische Betreuung.

Doch nun soll das Ganze offenbar neu gedacht werden. Rabatt für alle! Am besten ohne App, ohne Registrierung, ohne Daten – vermutlich auch ohne Strom und Internet, der Vollständigkeit halber. Vielleicht kehren wir einfach zurück zum guten alten Rabattmarken-Heftchen. Nostalgie ist ja auch eine Form von Verbraucherschutz.

Natürlich: Der Hinweis der Verbraucherzentrale auf ältere Menschen oder Menschen ohne Smartphone ist nicht völlig aus der Luft gegriffen. Aber daraus gleich eine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes zu konstruieren, wirkt… ambitioniert.

Oder, weniger diplomatisch: ziemlich weit hergeholt.

Denn der entscheidende Punkt bleibt:
Niemand wird am Eingang des Supermarkts abgewiesen, weil er keine App hat.
Niemand wird gezwungen, sie zu nutzen.
Und – das ist vielleicht der unangenehmste Teil für jede Klage – die Preise sind transparent.

Der Kunde sieht, was Sache ist. Und entscheidet selbst.

Man könnte fast sagen: mündiger Verbraucher statt schutzbedürftiges Wesen.

Und genau hier beginnt die eigentliche Frage:
Geht es hier wirklich um Diskriminierung – oder eher um ein grundsätzliches Unbehagen gegenüber digitalen Geschäftsmodellen?

Denn wenn jede Form von Bonus, Rabatt oder Kundenbindung plötzlich juristisch problematisch wird, dann müssten wir konsequenterweise auch Payback, Flugmeilen und „3 für 2“-Aktionen gleich mit verbieten. Gleichheit für alle – auch beim Preis. Klingt fair, wäre aber ungefähr so spannend wie ein Einkaufswagen ohne Räder.

Und jetzt mal ganz direkt, Frau Pop:
Würden Sie diese Klage eigentlich auch genau so führen, wenn Sie das Prozessrisiko persönlich tragen müssten?

Oder anders gesagt:
Ist es immer noch „grundsätzlich klärungsbedürftig“, wenn plötzlich das eigene Konto statt der Verbandskasse auf dem Spiel steht?

Die Verbraucherzentrale hat sich in der Vergangenheit viele Lorbeeren verdient, keine Frage. Aber hier wirkt es, als würde man den Bogen ein Stück zu weit spannen – vielleicht sogar so weit, dass er zurückschnappt.

Am Ende bleibt nämlich eine einfache Realität:
Rabatt ist kein Grundrecht.
Und ein Smartphone auch nicht.

Aber die Fähigkeit, selbst zu entscheiden – die sollte man den Menschen vielleicht doch noch zutrauen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Venezuela

Venezuelas Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez hat die Führung des Militärs umfassend neu aufgestellt....

Allgemeines

BTS-COMEBACK: SEOUL IM AUSNAHMEZUSTAND – 260.000 FANS ERWARTET!

Was für ein Mega-Event! Die größte Boyband der Welt ist zurück –...

Allgemeines

TRUMP WILL KRIEG „RUNTERFAHREN“ – ABER HORMUS SOLL DIE WELT RETTEN!

Was für ein Widerspruch aus dem Weißen Haus! US-Präsident Donald Trump kündigt...

Allgemeines

Jury verurteilt Musk: Irreführende Tweets kosteten Anleger Millionen-schließen sie sich einer möglcihen Sammelklage jetzt an

Elon Musk ist für seine Wortmeldungen auf der Plattform, die einst Twitter...