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Klimaziele im Gebäudesektor

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Nachdem im April 2021 die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Emissionsdaten dem Gebäudesektor bescheinigten, als Einziger die Sektorziele für 2020 verfehlt zu haben, griff ein neuer Mechanismus des Klimaschutzgesetzes. Danach muss von den zuständigen Ministerien binnen drei Monaten ein „Sofortprogramm“ mit Maßnahmen vorgelegt werden, mit denen die Ziellücke kurzfristig geschlossen werden kann.

Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung hat in seinem Bericht vom 25. August 2021 das vom Bundeswirtschaftsministerium und Bauministerium am 14.07.2021 vorgelegte Sofortprogramm 2020 als unzureichend zurückgewiesen.

Der Expertenrat kommt zu dem Ergebnis, dass die Ministerien nicht aufzeigen konnten, wie die Einhaltung der Emissionsmengen nach im Gebäudesektor nach den Vorgaben den Klimaschutzgesetzes für die kommenden Jahre sichergestellt werden kann.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt zwar die im Sofortprogramm aufgeführten zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro für das Jahr 2021, weil damit die enorme Nachfrage seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig finanziert werden kann. Dennoch müssen die Fördergelder mittel- und langfristig verstetigt und weiter erhöht werden. Außerdem muss die Finanzierung in ein Maßnahmenpaket eingebettet werden. Aus Sicht des vzbv sollten zum Beispiel eine Erhöhung des Effizienzstandards bei Neubauten sowie Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude berücksichtigt werden. Gleichzeitig müssen die Verbraucher nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“ finanziell in die Lage versetzt werden, diese ambitionierten Standards auch umsetzen zu können. Daher muss die kommende Bundesregierung dafür sorgen, dass zukünftig rechtlich geltende Standards auch förderfähig und ausreichend finanziert werden.

Von der tiefgreifenden Transformation des Gebäudebestands im Zuge der nächsten Jahrzehnte sind Millionen von Verbrauchern als Ein- und Zweifamilieneigentümer und als Mieter betroffen.

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