In einem seltenen Moment juristischer Ironie hat ein Bundesrichter in New York entschieden, dass zwei Synchronsprecher tatsächlich klagen dürfen, weil eine KI-Firma angeblich ihre Stimmen gestohlen hat. Nein, nicht gestohlen im klassischen Sinn – eher… digital dupliziert, verschleiert, verkauft und dann wieder gelöscht, weil „nicht beliebt genug“.
Die betroffenen Sprecher, Paul Skye Lehrman und Linnea Sage, erlebten den Schock ihres Lebens, als sie aus dem Auto heraus einem Podcast lauschten – und plötzlich ihre eigenen Stimmen hörten. Der Clou: Die KI-Stimme diskutierte gerade darüber, wie KI den Unterhaltungssektor zerstören könnte. Satirischer wird’s nicht.
„Akademische Forschung“ – aber mit Abo-Modell
Laut der Klage wurden die beiden über Fiverr kontaktiert – angeblich für Testskripte oder interne Forschung, „wird niemals öffentlich verwendet“, versprach man charmant. Gegen ein paar hundert Dollar gaben beide ihre Stimmen – die später unter Pseudonymen wie Kyle Snow und Sally Coleman auf einer Plattform landeten, wo sie für Marketingvideos, Fundraising-Clips und Werbeanzeigen genutzt wurden. Akademisch, ganz klar.
Lovo: Stimmen ja, Verantwortung nein
Die kalifornische Firma Lovo Inc. – Betreiberin der Text-to-Speech-Plattform „Genny“ – versuchte, den Fall komplett abzuwürgen. Die Argumentation: Es ist alles ein Missverständnis und die Stimmen waren eh nicht beliebt. Ob das juristisch wasserdicht ist, bleibt fraglich. Der Richter ließ jedenfalls mehrere zentrale Vorwürfe zu: Vertragsbruch, Täuschung und Urheberrechtsverletzung durch Verwendung der Stimmen als Trainingsdaten.
Das Gericht lehnte allerdings den Anspruch ab, dass die Stimmen per se urheberrechtlich geschützt seien – ein schöner Hinweis darauf, dass kreative Leistungen heutzutage offenbar rechtlich schwer greifbar sind, sobald sie durch einen Algorithmus gejagt wurden.
Big Tech: Alles nur Küchengeklapper?
Lovo bezeichnete die Klage als „Küchenspülen-Argumentation“ – also ein Fall, bei dem einfach alles reingeworfen wurde, was man finden konnte. Die Anwälte der Künstler nannten das Urteil hingegen einen „spektakulären Erfolg“ und hoffen nun, dass irgendwann eine Jury Tech-Unternehmen zeigt, dass man nicht einfach jede Stimme im Internet wie ein Lizenzfrei-Geräusch behandeln kann.
Fazit: Deine Stimme ist dein Kapital – bis ein Algorithmus sie für 800 Dollar auf Fiverr einkauft und in einen Chatbot verwandelt.
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