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Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Insolvenz (Umfeld BWF Stiftung und Bund Deutscher Treuhandstiftungen)

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 63826 eingetragenen Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Mediapark 8 / Kölnturm, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Ernest Kempkes, Im Mediapark 8 / Kölnturm, 50670 Köln

Geschäftszweig: – die Beratung und Vertretung von Rechtsangelegenheiten aller Art – die Buchführung und Steuerberatung – die Wirtschaftsprüfung, ist am 11.06.2015, um 09:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

73 IN 242/15
Amtsgericht Köln, 11.06.2015

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