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Keine Insolvenz mangels Masse: HotRock Erdwärmekraftwerk Rülzheim GmbH & Co. KG

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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101 IN 610/21 In dem Verfahren über den Antrag des Landes Baden-Württemberg
vertreten durch das

Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Durlacher Allee 29
76131 Karlsruhe
Gz.: 35040/45005 SG 07/02
– antragstellender Gläubiger –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
HotRock Erdwärmekraftwerk Rülzheim GmbH & Co. KG
Baischstraße 8
76133 Karlsruhe
vertreten durch die Komplementärin HotRock Beteiligung GmbH
Baischstraße 8
76133 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 105143
– Schuldnerin –
|
Beschluss vom 30.10.2021

Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.

Der Beschluss ist rechtskräftig

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