Keine Insolvenz mangels Masse – Erste Castle Grundstücks GmbH

6.70 IN 84/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Erste Castle Grundstücks GmbH, Rietzer Berg 5, 14797 Kloster Lehnin,
vertreten durch den Geschäftsführer Edward Joseph Doyle
-Schuldnerin-

wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Der Wert der Aktivmasse wird auf 0,00 EUR festgesetzt.

Gründe:

Die Entscheidung beruht auf §§ 26 Abs. 1, § 25 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, jedoch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenz-verfahrens (§ 54 InsO) zu decken.

Dies ergibt sich insbesondere aus dem Gutachten der beauftragten Sachverständigen vom 02.08.2022.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 4 InsO, 91 ZPO, 58 GKG.

Rechtsmittelbelehrung:

Die gegen diesen Beschluss statthafte sofortige Beschwerde kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen entweder ab persönlicher postalischer Zustellung (Brief) oder ab öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht -Insolvenzgericht- Potsdam, Hegelallee 88, 14467 Potsdam eingelegt werden.

Potsdam, den 03. August 2022

Leave A Comment