Keine gute Bilanz: MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG – Im Gegenteil

Auch bei diesem Fonds sagen wir „die Optik täuscht ein wenig“, denn hier sieht die Gewinn- und Verlustrechnung zunächst einmal sehr gut aus, aber geht man dann hier ins Detail, dann sieht man, dass das realisierte Jahresergebnis eben ein Millionenverlust darstellt. Genau sind es -3.323.746,46 EUR. Da kann man als Anleger schon ins Grübeln kommen.

MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG

Pullach i.Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Investmentanlagevermögen

A. AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
1. Beteiligungen 59.831.165,08 22.497.341,59
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 13.023.374,74 23.454.650,61
13.023.374,74 23.454.650,61
3. Forderungen
a) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 27.679,91 0,00
b) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 57.831,42 11.495,00
85.511,33 11.495,00
4. sonstige Vermögensgegenstände 63,71 35,94
72.940.114,86 45.963.523,14

B. PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
1. Rückstellungen 203.709,55 95.244,02
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus dem Erwerb von Investitionsgütern 429.719,73 1.450.024,79
b) aus anderen Lieferungen und Leistungen 51.498,13 63.988,62
481.217,86 1.514.013,41
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 0,00 2.612,50
b) Andere 0,00 7.837,50
0,00 10.450,00
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile Kommanditisten 61.782.622,12 65.106.368,58
aa) nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -19.817.677,03 -28.401.871,10
b) Nicht realisierte Gewinne /​ Verluste aus der Neubewertung 30.290.242,36 7.639.318,23
72.255.187,45 44.343.815,71
72.940.114,86 45.963.523,14

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Investmenttätigkeit

2020 2019
EUR EUR EUR
1. Erträge
a) sonstige betriebliche Erträge 108.909,75 40.064,32
Summe der Erträge 108.909,75 40.064,32
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -744.916,94 -817.001,05
b) Verwahrstellenvergütung -28.110,86 -21.420,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -21.134,41 -21.205,21
d) Sonstige Aufwendungen -2.638.494,00 -5.817.053,65
Summe der Aufwendungen -3.432.656,21 -6.676.679,91
3. Ordentlicher Nettoertrag -3.323.746,46 -6.636.615,59
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -3.323.746,46 -6.636.615,59
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 22.881.196,78 2.391.388,07
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -230.272,65 -122.397,25
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 22.650.924,13 2.268.990,82
6. Ergebnis des Geschäftsjahres 19.327.177,67 -4.367.624,77
7. Belastung auf Kapitalkonten 3.323.746,46 6.636.615,59
8. Gutschrift des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -22.650.924,13 -2.268.990,82
9. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

A. Grundlagen

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG
Firmensitz laut Registergericht: Pullach i. Isartal
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: HRA 105487

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG zum 31.12.2020 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“) sowie der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung – KARBV) aufgestellt (§ 158 i.V.m. 135 Abs. 11 Kapitalanlagegesetzbuch – KAGB).

Die MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG ist eine kleine Personengesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264 a HGB und hat daher die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften zu beachten. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 21 und 22 KARBV. Für die Aufstellung des Anhangs wird § 25 KARBV beachtet. Aufgrund der Vorschriften des KAGB erstellt die Gesellschaft einen Lagebericht nach § 289 HGB mit den besonderen Angaben nach § 23 KARBV. Der Bericht über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung gemäß § 289 Abs. 1 S. 4 HGB entfällt, da die Gesellschaft aufgrund der Verwaltung durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht über Investmentbetriebsvermögen verfügt. Der Bericht über die wesentlichen Risiken gemäß § 23 i.V.m. 8 Abs. 3 KARBV ist im Tätigkeitsbericht enthalten.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die für geschlossene Investment-Kommanditgesellschaften geltenden besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs. 3, 26 ff. KARBV) beachtet.

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Für Beteiligungen werden gemäß § 32 KARBV grundsätzlich die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Dabei werden anerkannte Grundsätze für die Unternehmensbewertung beachtet. Positionen in fremder Währung werden grundsätzlich zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Sofern eine Beteiligung an einem neuen Beteiligungsunternehmen rechtlich mangels Eintragung der Kapitalerhöhung noch nicht entstanden ist, jedoch entweder bereits eine fällige Zahlungsverpflichtung besteht oder bereits Zahlungen geleistet wurden, wird eine Anwartschaft auf die Anteile mit dem Nennbetrag der geleisteten Zahlungen bzw. fälligen Zahlungsverpflichtungen und direkt zuordenbarer Nebenkosten aktiviert. Eine Ermittlung der Verkehrswerte gemäß § 32 Abs.1 KARBV erfolgt in diesen Fällen noch nicht.

Bankguthaben werden zum Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Verkehrswert bewertet.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Nicht eingeforderte Einlagen werden gemäß §§ 264a, 264c Abs. 2, 272 HGB offen von den Kapitalanteilen abgesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anteilsbesitz

Die gesonderte Aufstellung der Beteiligungen i.S.v. § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB ist Bestandteil des Anhangs.

2. Restlaufzeiten Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

D. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss

1. Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote beträgt 4,37 % (ohne Berücksichtigung von Gutschriften nach § 7 des Gesellschaftsvertrages und weiterberechneten Kosten).

2. Rückvergütungen

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus den von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen.

3. Vergleichende Wertentwicklung

Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:

31.12.2020 in % des Fondsvermögens 31.12.2019 31.12.2018
Beteiligungen TEUR 59.831 82,8 % 22.497 14.995
Barmittel und Barmitteläquivalente TEUR 13.023 18,0 % 23.455 11.762
übrige Aktiva TEUR 86 0,1 % 12 10.865
Rückstellungen und Verbindlichkeiten TEUR -685 -0,9 % -1.620 -3.063
Fondsvermögen TEUR 72.255 100,0 % 44.344 34.559
Umlaufende Anteile Stück* 757.519 757.519 757.519
Anteilswert** EUR 95 *** 59 46

* je 100 EUR
** bezogen auf einen durchschnittlichen Kapitaleinzahlungsstand
*** Der durchschnittliche Einzahlungsstand zum 31.12.2020 beträgt EUR 75 je EUR 100 Kapitalanteil

Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

4. Verwendungsrechnung

2020 2019
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -3.323.746,46 -6.636.615,59
2. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 3.323.746,46 6.636.615,59
3. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 0,00

5. Entwicklungsrechnung

2020 2019
EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres 44.343.815,71 34.558.864,51
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 8.584.194,07 14.152.575,97
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 8.584.194,07 14.152.575,97
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -3.323.746,46 -6.636.615,59
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 22.650.924,13 2.268.990,82
II. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres 72.255.187,45 44.343.815,71

6. Darstellung der Kapitalkonten

Für die Gesellschafter und Treugeberwerden durch die Gesellschaft folgende Konten geführt:

a) Kapitalkonto I

Auf dem Kapitalkonto I werden der Kapitalanteil jedes Gesellschafters und der treuhänderisch gehaltene Kapitalanteil jedes Treugebers gebucht.

b) Kapitalkonto II

Auf dem Kapitalkonto II werden der Betrag des Agios sowie Überzahlungen und Rückzahlungen von Überzahlungen jedes Gesellschafters und Treugebers gebucht.

c) Variables Kapitalkonto I

Auf dem Variablen Kapitalkonto I werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Gewinnanteile, Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie sonstige Einlagen gebucht.

d) Variables Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto)

Auf dem Variablen Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto) werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Verlustanteile gebucht. Gewinnanteile werden diesem Variablen Kapitalkonto II bis zu ihrem Ausgleich gutgeschrieben.

e) Verrechnungskonto I

Auf dem Verrechnungskonto I werden die gesamten, jeweils offenstehenden Einzahlungsverpflichtungen jedes Gesellschafters oder Treugebers auf seine Kapitaleinlage gebucht.

f) Verrechnungskonto II

Auf dem Verrechnungskonto II wird die gesamte, jeweils offenstehende Einzahlungsverpflichtung eines Treugebers auf das Agio gebucht.

Kommanditisten
EUR
Kapitalkonto I 75.751.900,00
Kapitalkonto II 3.131.177,75
Variables Kapitalkonto I 0,00
Variables Kapitalkonto II -17.100.455,63
Verrechnungskonto I -19.033.590,08
Verrechnungskonto II -784.086,95
41.964.945,09

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Pullach, den 30. Juni 2021

HMW Komplementär GmbH

Pervin Persenkli

Inga-Maren Birk

 

München, den 30. Juni 2021

MIG Verwaltungs AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft

Michael Motschmann

Jürgen Kosch

Dr. Matthias Kromayer

Kristian Schmidt-Garve

Vorstand

Übersicht über die Beteiligungen

Beteiligung, Sitz Gesellschaftskapital* Höhe der Beteiligung am Gesellschaftskapital Zeitpunkt des Erwerbs Verkehrswert der Beteiligung
in EUR
Efficient Energy GmbH, Feldkirchen 6.391.181 EUR 7,95 % 24.03.2020 3.002.893
Everlife GmbH, Berlin 54.419 EUR 8,62 % 26.07.2018, 30.09.2019, 05.10.2020 1.834.970
GWA Hygiene GmbH, Stralsund 80.710 EUR 24,03 % 09.08.2018, 03.04.2020 2.413.628
Hemovent GmbH, Aachen 116.073 EUR 5,86 % 27.03.2020, 15.10.2020 1.816.619
cynora GmbH, Bruchsal 778.090 EUR ** 2,96 % *** 30.06.2020,10.12.2020 7.964.507
NavVis GmbH, München 55.704 EUR 3,22 % 30.11.2018 5.450.290
KONUX Inc., City of Wilmington, Delaware (USA) 747 USD **** 4,09 % 06.04.2017, 19.04.2018 16.928.401
Kewazo GmbH, Gilching 49.289 EUR 45,95 % 26.04.2018, 12.08.2019, 20.05.2020 5.630.258
Liva Healthcare Holding ApS, Kopenhagen (DK) 474.475 DKK 7,22 % 13.03.2019, 18.12.2020 2.244.240
IQM Finland Oy, Espoo (Fl) 2.500 EUR ***** 4,89 % 16.07.2019, 04.03.2020, 12.11.2020 9.601.791
Wealthpilot GmbH, München 72.521 EUR 6,23 % 07.01.2020, 07.12.2020 2.041.413
NeraCare GmbH, Köln 108.690 EUR 4,89 % 05.03.2020 902.154
59.831.164

* Gezeichnetes Kapital, ggf. inklusive eigener Aktien/​Anteile
** Nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Jahr 2021
*** Beinhaltet rechtlich sichere Anwartschaft auf weitere Beteiligung in Höhe von 6.064 Geschäftsanteilen
**** Entspricht 74.666.341 Aktien im Nennbetrag von jeweils USD 0,00001 (ohne Treasury Stock)
***** Entspricht 652.864 Aktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils ca. EUR 0,0038

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Marktentwicklung /​ Marktbeurteilung

Marktentwicklung

Nach den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2020 des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften entwickelte sich der Markt für Venture Capital wie folgt.1

Investitionen

Die Investitionen der in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften (Branchenstatistik) erreichten EUR 8,95 Mrd., nach EUR 13,76 Mrd. im Vorjahr. Davon investierten die Gesellschaften EUR 1,64 Mrd. im Ausland.

Im Venture Capital-Segment investierten Beteiligungsgesellschaften mit EUR 1,85 Mrd. rund 18 % weniger als im Vorjahr (EUR 2,26 Mrd.). 654 Unternehmen wurden mit Venture Capital finanziert. Die Transaktionszahl blieb trotz Pandemie mit 134 auf weiterhin hohem Niveau, aber unter dem Vorjahreswert (169).

Investitionen nach Branchen

Die IKT-Branche (Kommunikation, Computer, Elektronik) liegt mit 39 % der Investitionen wie im Vorjahr mit deutlichem Abstand an der Spitze. Dahinter folgen fast gleichauf die Branchen Unternehmensprodukte/​-dienstleistungen und Biotechnologie/​Gesundheitswesen sowie Konsumgüter/​services. Bezogen auf die Zahl der finanzierten Unternehmen verteidigte ebenfalls die IKT-Branche den Spitzenplatz mit 390 Unternehmen vor Unternehmensprodukten/​-dienstleistungen (Vorjahr 177) sowie Biotechnologie/​Gesundheitswesen und Konsumgütern/​-services (Vorjahr jeweils 151).

Divestments

Das Volumen der Beteiligungsverkäufe stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht von EUR 2,71 Mrd. auf EUR 2,85 Mrd. Nachdem 2019 noch Trade Sales der wichtigste Exit-Kanal waren, standen 2020 Verkäufe an andere Beteiligungsgesellschaften mit 44 % des Exit-Volumens an der Spitze. Dahinter folgen Trade Sales mit 16 % und Verkäufe über die Börse (IPO oder Aktienverkäufe) mit 13 %.

Divestments aufgrund von Totalverlusten lagen mit EUR 380 Mio. (13,3 %) erneut deutlich über dem Vorjahresniveau (7,9 % bzw. EUR 213 Mio.).

Marktbeurteilung

Die Mitgliedsunternehmen des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie weitere deutsche Beteiligungsgesellschaften beurteilen den Markt 2020 in einer von KfW Research ausgewerteten Umfrage wie folgt:

„Das VC-Geschäftsklima verbessert sich zum Jahresende 2020 deutlich und hat dadurch den coronabedingten drastischen Einbruch vom Jahresbeginn nun gänzlich wettgemacht. Im vierten Quartal legt der Geschäftsklimaindikator des Frühphasensegments um 26,7 Zähler auf 17,0 Saldenpunkte zu. Die Bewertungen der aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartungen verbuchen ähnlich hohe Zugewinne. Der Indikator für die aktuelle Geschäftslage steigt um 28,3 Zähler auf 16,1 Saldenpunkte, der Indikator für die Geschäftserwartung um 25,2 Zähler auf 17,8 Saldenpunkte. Die drei Geschäftsklimaindikatoren zeigen sich also unbeeindruckt vom neuerlichen „Lockdown“ und übertreffen somit den letzten Vor-Corona-Stand. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr lehrten offenbar, dass die Anti-Corona-Maßnahmen die Start-up-Szene weniger in der Breite treffen als zunächst befürchtet.

Analog zum Geschäftsklima erreichen die meisten Klimaindikatoren für das Marktumfeld am Ende des Corona-Jahres 2020 höhere Werte als ein Jahr zuvor. So liegen die Indikatoren für Qualität und Stärke des Dealflows jetzt klar im grünen Bereich, während sie Ende 2019 negativ waren. Erfreulich ist auch der Verlauf des „Preisindikators“, da die coronabedingte Entspannung bei den Einstiegsbewertungen weiter anzuhalten scheint. Die Zufriedenheit mit den Einstiegsbewertungen ist aktuell deutlich höher als Ende 2019, als der Indikator tief im roten Bereich stand. Die Verbesserung des Marktumfelds macht sich auch bei Indikatoren bemerkbar, die die Verluste auf Jahressicht nicht ganz wettmachen konnten. So liegt das Fundraisingklima zwar unter dem Jahresendstand 2019, aber trotz Corona-Einbruchs wieder klar im grünen Bereich. Darüber hinaus stieg die Zufriedenheit mit dem Förder- und Steuerumfeld. Dies dürfte auf die Fortsetzung der Corona- Unterstützung für Start-ups, die Bereitstellung der Mittel für den „Zukunftsfonds“ im Bundeshaushalt 2021 sowie auf die Vorlage des Referentenentwurfs für das neue Fondsstandortgesetz zurückzuführen sein. Die Beurteilung des Förderumfelds markierte sogar ein neues Hoch.“2

Die MIG Verwaltungs AG sieht Deutschland weiterhin als einen geeigneten Standort für Wagniskapitalgeber. Auch wenn die Volumina – weitgehend verursacht durch die Coronakrise- unter dem Vorjahr lagen, belegen sie, dass der Markt weiterhin das große Potential von Venture Capital erkennt. Nach dem sehr zurückhaltenden Verhalten der Investoren im ersten Halbjahr 2020 gewannen sie im zweiten Halbjahr wieder stark an Optimismus.

1 Datenquelle: BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V., „BVK-Statistik 2020 – Tabellen“, Datenstand März 2021
2 Datenquelle: KfW German Venture Capital Barometer Q4 2020

Es bleibt jedoch unverändert eine Herausforderung, junge Unternehmen in Deutschland an den Kapitalmarkt zu bringen, da die institutionellen Investoren weiterhin sehr zurückhaltend sind. Unternehmen am Standort Deutschland aufzubauen, wird jedoch in der Regel ab einer bestimmten Größe überwiegend nur am Kapitalmarkt möglich sein, da nur dort entsprechende Mittel für Wachstum und Entwicklung bereitgestellt werden können. Die USA mit einem Segment wie der Technologiebörse Nasdaq sind ein entsprechendes Vorbild, auf das Deutschland eine Antwort liefern sollte. Dies wird wahrscheinlich ohne entsprechende Anreize der Politik nicht gelingen.

2. Geschäftsverlauf und zukünftige Entwicklung

Das Geschäftsjahr 2020 war insbesondere von wesentlichen Einzahlungen der Anleger auf deren Einlageverpflichtungen geprägt. Mit diesen Mitteln wurden Investitionen in Höhe von ca. EUR 14,7 Mio. in Beteiligungsunternehmen vorgenommen. Mit der Aufnahme von vier neuen Beteiligungsunternehmen wurde die Einrichtung des Portfolios weitergeführt.

Die Geschäftsleitung rechnet damit, dass im Geschäftsjahr 2021 ein realisiertes Ergebnis in Höhe von EUR -3,3 Mio. erzielt werden wird. Daneben können Veräußerungsergebnisse und daraus resultierende ergebnisabhängige Aufwendungen sowie Bewertungsmaßnahmen das Jahresergebnis der Gesellschaft wesentlich beeinflussen.

Die Geschäftsleitung sieht die Entwicklung der MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG als günstig und positiv an.

3. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft

I. Ertragslage

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresergebnis von TEUR 19.327 ab, bei einem realisierten Ergebnis in Höhe von TEUR -3.324 sowie einem unrealisierten Ergebnis in Höhe von TEUR 22.651.

Im Geschäftsjahr wurden, überwiegend aus Weiterberechnungen von Kosten der Gesellschaft, sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 109 erzielt (VJ: TEUR 40).

Die Aufwendungen sanken um TEUR 3.244 auf TEUR 3.433.

Dabei sanken insbesondere die sonstigen Aufwendungen um TEUR 3.179 auf TEUR 2.638. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Provisionen auf geleistete Kapitaleinlagen und Agiozahlungen um TEUR 2.596 auf TEUR 1.279 und den Rückgang des Aufwands aus Bonusgutschriften um TEUR 696 auf TEUR 778 zurückzuführen. Dagegen stiegen vor allem die Aufwendungen für weiterberechnete Kosten der Gesellschaft um TEUR 66 auf TEUR 106.

Die Verwaltungsvergütung sank um TEUR 72 auf TEUR 745, im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der Provision auf geleistete Kapitaleinlagen.

Das unrealisierte Ergebnis aus der Neubewertung der Beteiligungen stieg um TEUR 20.382 auf TEUR 22.651. Der Anstieg resultierte vor allem aus der Neubewertung der Beteiligungen an der Konux Inc. sowie an der IQM Finland Oy.

Die wesentlichen, für das realisierte Jahresergebnis relevanten Sachverhalte waren im internen Planungsprozess für das Jahr 2020 bereits berücksichtigt. Das Jahresergebnis deckt sich sowohl mit den Planungswerten als auch den Erwartungen der Geschäftsleitung.

II. Finanzlage

Der Zahlungsmittelbestand sank vor allem durch die Investitionen in das Beteiligungsportfolio um TEUR 10.431 auf TEUR 13.023.

Die Zahlungsfähigkeit war im gesamten Berichtsjahr gegeben und wird nach derzeitigem Kenntnisstand auch zukünftig gegeben sein.

III. Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um TEUR 26.977 auf TEUR 72.940.

Auf der Aktivseite resultierte diese Änderung unter vor allem aus der Erhöhung der Beteiligungen um TEUR 37.334 auf TEUR 59.831, überwiegend bedingt durch Neu- bzw. Nachinvestitionen und Wertsteigerungen.

Dagegen sanken die Barmittel und Barmitteläquivalente, vor allem durch die getätigten Investitionen, um TEUR 10.431 auf TEUR 13.023.

Ferner stiegen die Forderungen um TEUR 74 auf TEUR 86. Dabei stiegen die eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen um TEUR 46 auf TEUR 58 sowie die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften aus weiterberechneten Kosten der Gesellschaft um TEUR 28 (VJ: TEUR 0).

Auf der Passivseite stiegen die Rückstellungen um TEUR 108 auf TEUR 204. Dies wurde im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um TEUR 95 auf TEUR 140; ferner stiegen die Rückstellungen für Jahresabschluss und Steuererklärungen um TEUR 13 auf TEUR 64.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um TEUR 1.033 auf TEUR 481. Dabei sanken die Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern um TEUR 1.020 auf TEUR 430 und die Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen um TEUR 12 auf TEUR 51. Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen Verbindlichkeiten mehr (VJ: TEUR 10).

Das Eigenkapital stieg um TEUR 27.911 auf TEUR 72.255. Dies wurde überwiegend bedingt durch den Anstieg der Neubewertungsrücklage aus der Bewertung der Beteiligungen um TEUR 22.651 auf TEUR 30.290 sowie den Rückgang der offen abgesetzten, nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen um TEUR 8.584 auf TEUR -19.818. Dagegen sanken die Kapitalanteile der Kommanditisten um TEUR 3.324 auf TEUR 61.783.

Das bilanzielle Eigenkapital betrug TEUR 72.255 gegenüber TEUR 44.344 im Vorjahr, die Eigenkapitalquote lag bei 99,1 % (Vorjahr 96,5 %).

Außer zwei in Fremdwährung gehaltenen Beteiligungen ist die Vermögenslage der Gesellschaft nicht von Wechselkurseinflüssen betroffen. Außerbilanzielle Finanzinstrumente waren nicht im Bestand. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin geordnet, insgesamt beurteilt die Geschäftsleitung die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als stabil.

Am 31.12.2020 betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile 757.519 Stück zu je 100 EUR.

4. Tätigkeitsbericht

I. Anlageziele und Anlagepolitik zur Erreichung der Anlageziele

Die Fondsgesellschaft verwendet ihr Gesellschaftskapital nach Abzug der Kosten dafür, Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB). Das Gesellschaftskapital wird somit dafür eingesetzt, Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, Kommanditanteile sowie atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. Die Gesellschaft bildet darüber hinaus eine Liquiditätsreserve für Nachinvestitionen in Beteiligungsunternehmen sowie laufende Kosten und sonstige Aufwendungen.

Zielunternehmen für Beteiligungen sind kleine und mittelgroße Unternehmen. Im Fokus der Investitionen stehen insbesondere junge, innovative Unternehmen, denen die Fondsgesellschaft im Regelfall Eigenkapital für die Entwicklung und den Vertrieb ihrer Produkte zur Verfügung stellt, um im Gegenzug – meist über eine Kapitalerhöhung – Anteile an diesen Unternehmen zu erwerben.

Die Unternehmen, an denen die Gesellschaft Beteiligungen erwirbt, müssen in einer der folgenden Branchen tätig sein:

Pharma, Biotechnologie, Medizintechnik, Diagnostik, Life Sciences Anwendungen und I-Health,

Umwelttechnologie, einschließlich Entsorgung,

Industrielle Biotechnologie,

Energietechnologie,

Neue Materialien,

Robotik, Automatisierungstechnik,

Software, Internet, E-Commerce,

Kommunikations- und Informationstechnologie.

Bei der Investition in Unternehmensbeteiligungen müssen ferner folgende Investitionskriterien eingehalten werden:

mindestens 80 % des investierten Kapitals werden in Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens EUR 0,5 Mio. angelegt,

mindestens 80 % des investierten Kapitals werden so angelegt, dass die Investition in die jeweilige Unternehmensbeteiligung mindestens EUR 0,75 Mio. beträgt,

mindestens 80 % des investierten Kapitals werden in Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft angelegt,

mindestens 80 % des investierten Kapitals werden in Zielunternehmen investiert, die ihren tatsächlichen Sitz (Schwerpunkt der tatsächlichen geschäftlichen Aktivitäten) in Deutschland oder Österreich haben,

höchstens 20 % des investierten Kapitals werden in Zielunternehmen investiert, die ihren tatsächlichen Sitz (Schwerpunkt der tatsächlichen geschäftlichen Aktivitäten) in einem Staat haben, der nicht Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum („Drittstaat“) ist. Als Drittstaaten in diesem Sinne kommen nur die Schweiz und die USA in Betracht,

Die Gesellschaft erwirbt Beteiligungen an mindestens fünf nicht miteinander verbundenen Unternehmen.

Das in eine Unternehmensbeteiligung investierte Kapital darf zum Zeitpunkt der Vornahme der Investition maximal 50 % des gesamten Gesellschaftsvermögens betragen.

In Unternehmensbeteiligungen, hinsichtlich derer sich Währungsrisiken ergeben, dürfen maximal 30 % des investierten Kapitals investiert werden.

Die Fondsgesellschaft ist bestrebt, aufgrund der vorstehend genannten, typischerweise mit Venture-Capital-Investitionen verbundenen Gewinnchancen, Erträge aus ihren Unternehmensbeteiligungen zu erzielen. In erster Linie sollen Gewinne daraus resultieren, dass Beteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden. Eine weitere Ertragsmöglichkeit besteht darin, dass die Fondsgesellschaft von einem Beteiligungsunternehmen laufende Gewinnausschüttungen erhält. Eine weitere Einnahme der Fondsgesellschaft soll sich aus der Nutzung der Liquiditätsreserve ergeben. Laut § 1 Nr. 2 der Anlagebedingungen ist diese Liquiditätsreserve in Bankguthaben anzulegen. Mit der betreffenden Anlage sollen Zinseinnahmen der Fondsgesellschaft generiert werden.

II. Wesentliche Risiken

a) Risikomanagement

Die MIG AG verfügt über ein Risikomanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Darin werden Erfassung, Bewertung, Monitoring und Reporting der Risiken, welche die Geschäftsgrundlagen der Gesellschaft direkt oder indirekt beeinträchtigen können, mit Hilfe eines Risikomanagement-Systems kontinuierlich und systematisch vorgenommen.

Im Rahmen des Risikomanagements erstellt die MIG AG auch Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentvermögen.

Die Risikomanagement-Funktion obliegt innerhalb der MIG AG einer unabhängigen, in der Marktfolge angesiedelten Stelle, die als Stabsfunktion direkt dem Geschäftsleiter Risikocontrolling unterstellt ist.

Zusätzlich überwacht die an einen externen Dienstleister ausgelagerte Interne Revision als prozessunabhängige Kontrollinstanz die Einhaltung der internen Kontrollsysteme und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

b) Risikomanagementprozess

Als Ausgangspunkt des Risikomanagementprozesses der MIG AG wurde eine Risikostrategie festgelegt.

Eine daraus abgeleitete Systematik zur Identifizierung einzelner Risiken sorgt für Redundanz und damit für eine flächendeckende Erfassung aller relevanten Risiken. Eine regelmäßige systematische Analyse und die Bewertung sowohl der identifizierten Risiken als auch der Auswirkungen durchgeführter Risikostresstests auf das Risikodeckungspotenzial gewährleisten die effiziente, angemessene und gesetzeskonforme Risikosteuerung und Risikobewältigung.

Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems werden die Ergebnisse der Analysen und Bewertung von Risiken sowie die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert und an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat berichtet.

c) Identifizierte Einzelrisiken

Operationelle Risiken

Personenrisiken:

Die Tätigkeiten der Gesellschaft werden durch erfahrene und hochqualifizierte Mitarbeiter durchgeführt; darüber hinaus wird der in der Finanzdienstleistungsbranche besonders hohen Abhängigkeit der Prozesse von qualifiziertem Personal durch eine angemessene Personalentwicklung und -politik Rechnung getragen.

Prozessrisiken:

Zur Vermeidung bzw. Kontrolle von Prozessrisiken, wie sie üblicherweise im Asset Management entstehen können, werden unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen regelmäßig durchgeführt:

kontinuierliche Überarbeitung des Organisationshandbuchs einschließlich der Geschäftsprozesse der Gesellschaft

Auslagerungscontrolling

regelmäßige Risikobewertung

kontinuierliche Planung und Definition von Maßnahmen zur weiteren Risikominimierung

Systemrisiken:

Bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und -prozesse wird auf gängige Standards zurückgegriffen, um unberechtigten Datenzugriff, Datenverlust oder Datenmissbrauch zu verhindern. Die von uns eingesetzten IT-Systeme stellen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten sicher.

Rechtsrisiken:

Sofern komplexe Sachverhalte oder Strukturen dies erforderlich machen, werden über die eigene Expertise im Haus hinaus externe Experten oder Aufsichtsbehörden konsultiert.

Finanzrisiken

Adressausfallrisiko

In den ausgelagerten Tätigkeiten „Eigenkapitalvermittlung“ und „Fondsbuchhaltung“ identifizierte Adressausfallrisiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung werden durch regelmäßiges Auslagerungscontrolling ständig überwacht.

Finanzrisiko der Beteiligung

Finanzrisiken werden durch ein aktives Dealflow- und Investment-Management gesteuert. Möglichen Fehlentwicklungen wird unter anderem durch regelmäßige Überwachung und Anpassung der Prozesse entgegengewirkt.

Liquiditätsrisiko

Im Rahmen unseres Budgetierungsprozesses planen wir die wesentlichen Aus- und Einzahlungen unter Berücksichtigung, dass sämtlichen Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nachgekommen werden kann.

Sonstige Risiken

Strategische Risiken:

Innerhalb dieser Risikoart ergibt sich eine starke Konzentration auf die Organisationseinheit Emission. Eine langjährige Erfahrung des beteiligten Dienstleisters, die Konsultation von renommierten Experten sowie regelmäßige Überwachung tragen hier zur Risikominimierung bei.

Reputationsrisiko:

Durch ständige Marktbeobachtung und im Bedarfsfall schnelle Reaktion sowie durch aktive Marktpositionierung mittels geeigneter Marketingmaßnahmen werden die Risiken dieser Risikoart minimiert.

Nachhaltigkeitsrisiken

Bei der Einbeziehung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investitionsentscheidungsprozessen orientieren wir uns an den Nachhaltigkeitszielen (https:/​/​sdgs.un.org/​goals) sowie an den Prinzipien für nachhaltige Investitionen (https:/​/​www.unpri.org/​) der Vereinten Nationen. Die jeweils relevanten, potenziell nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren identifizieren wir für jedes Portfoliounternehmen anhand der UN SDG.

d) Gesamteinschätzung der Risikolage

Die Entwicklung der Gesellschaft ist durch das Maß beeinflusst, in dem Anleger ihre bereits abgegebenen Kapitalzusagen erfüllen und neue eingehen. Ferner ist die Entwicklung der Gesellschaft von Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie von den Wirtschafts- und Investmentmärkten vor allem in Deutschland und Österreich abhängig. Negative Entwicklungen dieser Faktoren können sich auf das Vertrauen der Investoren, auf die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen, auf das Fondsvolumen sowie auf das Transaktionsvolumen bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen auswirken – und damit auf die Fondsperformance und mittelbar auf die Ergebnissituation der Gesellschaft.

Bei unbefriedigendem Geschäftsverlauf der Fondsgesellschaften können Rechts- und Reputationsrisiken entstehen. Derzeit bestehen jedoch keine Indizien dafür, dass mögliche Ansprüche Dritter aus derartigen Risiken berechtigt wären und erfolgreich durchgesetzt werden könnten.

Seitens des Auslagerungscontrollings lagen in der Berichtsperiode keine Beanstandungen der ausgelagerten Tätigkeiten vor. Im Berichtszeitraum wurden alle Zahlungsverpflichtungen bedient.

Bedingt durch die weiter anhaltende Coronavirus-Epidemie bestehen Risiken, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derzeit nicht quantifizierbar sind. Möglich sind Risiken für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft, wie etwa geringere oder ausbleibende Veräußerungserträge oder geringere Mittelzuflüsse aufgrund von Zahlungsstockungen bei Anlegern.

Den genannten Risiken stehen objektiv erhebliche Chancen im Wagniskapitalmarkt gegenüber, die in den kommenden Jahren noch zunehmen können. Die Nutzung dieser Chancen im Rahmen des Geschäftsmodells des Fonds erfordert wiederum das Eingehen von Risiken, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg der Gesellschaft abhängt. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken wird versucht, den Geschäftserfolg zu maximieren und mögliche negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg so gering wie möglich zu halten.

Auf Basis der verfügbaren Informationen besteht zum 31. Dezember 2020 keine Indikation, dass die bestehende Risikolage die zukünftige Entwicklung des Fonds gefährden könnte.

III. Kapitalverwaltungsgesellschaft

Vertrag

Mit schriftlicher Vereinbarung vom 15.11.2016 wurde die MIG Verwaltungs AG, München, zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne der §§ 1 Abs. 13, 17 Abs. 2 Nr. 1, 343 Abs. 1 KAGB für die gesamte kollektive Vermögensverwaltung (gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB) der MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG bestellt. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden, erstmalig jedoch mit Wirkung zum Zeitpunkt der Auflösung des AIF gemäß § 131 Abs. 1 HGB; eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.

Haftung

Die KVG hat sich verpflichtet, die Kapitalverwaltung unter Einhaltung aller geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchzuführen, insbesondere der Bestimmungen des KAGB und der Richtlinie 2011/​61/​EU über die Verwaltung alternativer Investmentfonds sowie der in diesem Zusammenhang ergangenen behördlichen Verlautbarungen und Rundschreiben. Ferner hat sich die KVG verpflichtet, bei der Kapitalverwaltung im Rahmen dieses Vertrags sämtliche für den MIG Fonds 15 geltenden vertraglichen Regelungen vollständig einzuhalten, insbesondere des Gesellschaftsvertrags, sowie dessen Anlagebedingungen.

Zur angemessenen Abdeckung potentieller Haftungsrisiken aus beruflicher Fahrlässigkeit hat die KVG in Überreinstimmung mit den sich aus § 25 KAGB ergebenden Eigenmittelanforderungen eine entsprechende Kapitalrücklage gebildet, diese wird in Form liquider Mittel auf Bankkonten vorgehalten.

Auslagerungen

Per 31.12.2020 sind folgende Tätigkeiten der KVG auf externe Unternehmen ausgelagert:

Fondskonzeption, Erstellung der Verkaufsprospekte

Anteilsvermittlung

Finanzbuchhaltung, Vorbereitung der Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Interne Revision

Compliance- und Geldwäschefunktion

Datenschutz und Datensicherheit

IT-Sicherheit

Gebühren

Die MIG Verwaltungs AG erhält als Portfolio-Manager für die Portfolioeinrichtung eine Provision in Höhe von 2,08 % der von Anlegern tatsächlich an die Gesellschaft geleisteten Kommanditeinlagen (ohne Agio).

Zusätzlich erhält die MIG Verwaltungs AG als externe KVG für die Verwaltung der Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 1,02 % der Bemessungsgrundlage, und ab dem Geschäftsjahr 2023 eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,54 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden jährlichen Vergütungen ist jeweils die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals („Festkapital“ der Gesellschaft). Für die Berechnung des Durchschnittswertes wird der Wert am Anfang und am Ende des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt, sofern der Nettoinventarwert im Geschäftsjahr nur einmal jährlich ermittelt wird.

Verwaltungskosten

Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die von MIG Fonds 14 zu tragenden Verwaltungskosten EUR 744.916,94.

Angaben zur Mitarbeitervergütung für das Geschäftsjahr 2020

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr von der KVG an ihre Mitarbeiter gezahlten Vergütungen: EUR 78.422.640,68
davon variabel: EUR 75.721.234,12
Anzahl der Begünstigten: 19
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter der KVG, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil ausgewirkt hat: EUR 77.350.504,37
davon an Mitarbeiter: EUR 12.970.699,99

IV. Wesentliche Anlagegeschäfte im Geschäftsjahr

Art Datum* Beteiligung Anzahl Nominalanteile /​ Aktien Gesamterwerbs- bzw. Verkaufspreis**
EUR
Erwerb 28.02.2020 Neracare GmbH 5.317 624.960,18
Erwerb 19.03.2020 Efficient Energy GmbH 508.130 2.896.341,00
Erwerb 25.03.2020 Hemovent GmbH 4.249 856.598,40
Erwerb 01.04.2020 GWA Hygiene GmbH 10.800 1.227.312,00
Erwerb 18.05.2020 KEW AZO GmbH 7.150 1.161.017,00
Erwerb 23.06.2020 cynora GmbH 16.980 3.499.824,21
Erwerb 30.09.2020 Everlife GmbH 681 299.319,93
Erwerb 07.10.2020 Hemovent GmbH 2.550 514.080,00
Erwerb 10.11.2020 IQM Finland OY 2.139 619.967,76
Erwerb 03.12.2020 wealthpilot GmbH 1.652 749.793,24
Erwerb 09.12.2020 cynora GmbH 6.064 1.249.878,33
Erwerb 16.12.2020 Liva Healthcare Holding ApS 5.340 376.667,11

* Datum des Beteiligungsvertrags, Datum der Eintragung im Handelsregister kann abweichen
** Ohne Anschaffungsnebenkosten; Vertragsvolumen; Zahlungen der Erwerbs- bzw. Verkaufspreise teilweise abhängig vom Eintreten bestimmter Bedingungen

V. Struktur und Wertentwicklung des Portfolios

01.01.2020 Veränderung 31.12.2020 31.12.2020 Anteil am Fondsvermögen
Branchen EUR EUR EUR
Informations-/​Kommunikationstechnologie 12.125.389 11.460.943 23.586.332 32,6 %
Automatisierungstechnik 10.371.952 12.186.707 22.558.659 31,2 %
Material-/​ Umwelttechnik 0 10.967.400 10.967.400 15,2 %
Medizintechnik 0 1.816.619 1.816.619 2,5 %
Biotechnologie 0 902.154 902.154 1,2 %
Gesamt 22.497.341 37.333.823 59.831.164 82,8 %

Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

VI. Wertentwicklung der Fondsgesellschaft

Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft stieg im Berichtszeitraum von TEUR 44.344 am 01.01.2020 auf TEUR 72.255 am 31.12.2020.

Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung

Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Pullach, den 30. Juni 2021

HMW Komplementär GmbH

Pervin Persenkli

Inga-Maren Birk

 

München, den 30. Juni 2021

MIG Verwaltungs AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft

Michael Motschmann

Jürgen Kosch

Dr. Matthias Kromayer

Kristian Schmidt-Garve

Vorstand

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG, Pullach

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG, Pullach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG, Pullach, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of His- torical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. §136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, 30. Juni 2021

LM Audit & Tax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Maximilian Bodenhagen, Wirtschaftsprüfer

Tobias Igl, Wirtschaftsprüfer

Leave A Comment