Natürlich ruft erst mal jeder: „Ab zum Staatsanwalt“, was bei allen solchen Vorgängen dann auch immer eine Reflexreaktion ist. Trotzdem solche Rufe sind dann nicht falsch, wenn es einen konkreten Verdacht bzw. konkrete Hinweise auf ein mögliches rechtliches Fehlverhalten gibt auf Seiten der Energy Capital Invest und der DOGAG. Da steht man in der Bewertung natürlich erst am Anfang, und in Deutschland gilt immer erst mal die Unschuldsvermutung. Für Kay Rieck wäre es aber eine tolle Möglichkeit, allen seinen Kritikern die rote Karte zu zeigen, uns eingeschlossen, so Thomas Bremer, wenn er eine Selbstanzeige gegen sich stellen würde. Damit müsste die Staatsanwaltschaft dann tätig werden und ermitteln. Ist das Ergebnis dann so, dass es heißt, dass alles in Ordnung war, sehr geehrter Herr Rieck, dann können Sie doch weiterhin gute Geschäfte im Kapitalmarkt machen, weil Sie dann ja eine Art „Absolution von höchster Stelle hätten“. Mit so einem eigenen Vorgehen würden doch erst Mal auch alle Kritiker verstummen und abwarten müssen was dabei herauskommt, „bevor man Sie an Kreuz nagelt“, eben möglicherweise völlig zu Unrecht. Also Herr Rieck handeln Sie, und dann schauen wir weiter. Bleiben Sie weiter stumm, dann kann das jetzt irgendwann ein Tsunami werden für Sie, und ob da Dubai weit genug weg ist? Eher nicht, denn selbst in Dubai gibt es schon Internet. Genau das könnte aber Ihr persönliches Problem werden. Ihre Nichts-Sagen-Politik wird Ihnen jetzt mehr Schaden zu fügen, als es Ihnen je genutzt hat.
Auf die Berater kommt eine große Haftungswelle zu – gerade zur ECI gibt es schon sehr lange Negativpresse, auch wurden keine Abschlüsse veröffentlicht.
Die Kanzlei Resch aus Berlin hat sich der Sache ECI intensiv angenommen – hier können sich die Anleger melden.
Neben der rechtlichen Verantwortung gibt es auch eine moralische/ethische Verantwortung, denn nicht alles was nicht verboten ist, ist auch erlaubt (es muss nicht immer ungesetzlich sein).
Eine rechtliche Würdigung stellt schon fast die Spitze dar. Denn das Schweigen ist nicht strafbar und richtig angemerkt: Es gilt die Unschuldsvermutung! Aber dies heißt doch noch lange nicht, dass die Handlungen alle richtig und auch in Bezug auf die Anleger moralisch waren. Denn man kann sich auch legal an den Einlagen der Anleger bereichern. Da wird kein Staatsanwalt etwas finden, den der clevere Initiator hat schon alles in den Prospekt geschrieben.