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Karlie Group das nächste Desaster für Anleger einer Unternehmensanleihe?

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Lange vorrausschauend kann man diese Erkenntnis sicherlich auch nennen. Mitte 2018 steht die Mittelstandsanleihe der Karlie Group GmbH zur Rückzahlung an. Da das Unternehmen nach eigenen Angaben die Rückzahlung zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich nicht leisten kann, sollen die Anleger nun über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen. Dazu lädt das Unternehmen am 9. Mai zu einer Gläubigerversammlung am Unternehmensstandort in Bad Wünnenberg ein. Auf der Tagesordnung steht die Änderung der Anleihebedingungen. Im Jahr 2013 hatte der Spezialist für Heimtierbedarf eine Unternehmensanleihe begeben, die ein Emissionsvolumen von rund 10 Millionen Euro erreicht hat. Die Anleihe ist mit 6,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinszahlungen sind jeweils im Juni fällig, im Juni 2018 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Diese wird das Unternehmen, das sich schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, voraussichtlich trotz der eingeleiteten Sanierungsbemühungen nicht leisten können. Daher sollen die Anleger nun über eine Änderung der Konditionen abstimmen. Geplant ist eine Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre bis Juni 2021. Außerdem soll der Zinskupon rückwirkend zum 25. Juni 2016 auf 5 Prozent jährlich gesenkt werden. Darüber hinaus soll die Karlie Group die Option erhalten, die Laufzeit ggf. noch um ein weiteres Jahr bis 2022 zu verlängern. Dann würde allerdings wieder der ursprüngliche Zinssatz gelten. Aber auch hier stellt sich natürlich die grundsätzliche Frage „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende?“. Stimmt man dem Ansinnen der jetzigen Geschäftsführung zu, dann fragt man sich doch als Anleger „woher nimmt das Unternehmen die Gewissheit, dass es dann wirtschaftlich besser geht?“ Vielleicht ist das gesamte Vorhaben aber auch nur nach dem Prinzip, „die Hoffnung stirbt zuletzt“, zu sehen. Zumindest eines sollte man sicherstellen, dass soviele Gläubiger wie möglich an dem Termin am 9. Mai teilnehmen, um der Geschäftsführung kritische Fragen zu stellen.

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