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Karatbit Foundation: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts an

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Karatbit Foundation: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts an

Die BaFin hat der Karatbit Foundation, Belize, mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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