KapMuG-Verfahren der Telekom – Vergleichserörterung am 23.11.2021

In dem Kapitalanleger-Musterverfahren 23 Kap 1/06 ist Termin zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise sowie eines Vergleichsvorschlags bestimmt auf den 23.11.2021, 11.00 Uhr, Saal II Gebäude E.

Nr. 71/2021

Im Zusammenhang mit dem 3. Börsengang hatten über 16.000 Anleger geltend gemacht, dass der Prospekt der Telekom unrichtig gewesen sei und auf Schadensersatz vor dem Landgericht Frankfurt am Main geklagt. Dieses hat 2006 einen Vorlagebeschluss nach dem KapMuG gefasst. Der erste Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) vom 16.5.2012 (Pressemitteilung des OLG vom 16.5.2012) war vom Bundesgerichtshof 2014 teilweise aufgehoben worden.

Der darauf abgefasste zweite Musterentscheid des OLG vom 30.11.2016 (Pressemitteilung des OLG vom 30.11.2016) ist vom BGH mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 (XI ZB 24/16) in einem Punkt aufgehoben worden; der Rechtsstreit wurde wegen eines noch streitigen Punktes zur Beweisaufnahme an das OLG zurückverwiesen.

In dem deshalb nunmehr anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung soll auch ein vollkommen neuer Vergleichsvorschlag erörtert werden, der von dem Musterkläger, dem Vertreter der mit Abstand größten Klägergruppe und weiteren namhaften Klägervertretern einerseits und der Musterbeklagten sowie der Bundesrepublik Deutschland und der Kreditanstalt für Wiederaufbau andererseits nachhaltig unterstützt wird. Der Vergleichsvorschlag sieht unter anderem vor, dass sämtlichen Klägern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Erwerb der Aktien im Zeitraum zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000, kein Eintritt der Verjährung), die ursprünglichen Erwerbskosten abzüglich erfolgter Dividendenzahlungen vollständig erstattet werden sollen. Dabei verbleiben die Aktien bei den jeweiligen Klägern, wofür sich diese den aktuellen Aktienwert anrechnen lassen sollen. Klägern, die ihre Aktien zwischenzeitlich veräußert haben, wird die Differenz zwischen den Erwerbskosten und dem Veräußerungserlös abzüglich der während der Haltedauer geflossenen Dividenden erstattet. Dabei soll sämtlichen Klägern, die die obigen Voraussetzungen erfüllen, ein Vergleichsangebot bereits bis zum 30. Juni 2022 unterbreitet werden.

In dem Verhandlungssaal stehen aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Beschränkungen insgesamt 16 Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung, wovon acht für Pressevertreter reserviert sind.

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