Startseite Allgemeines Kapitalanlagebetrug
Allgemeines

Kapitalanlagebetrug

Teilen

Der objektive Tatbestand des § 264 a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter durch Äußerungen in einem der dort genannten Werbemittel tatsachenbezogene Informationen verbreitet, die aufgrund ihres unrichtigen Inhalts geeignet sind, bei potentiellen Anlegern Fehlvorstellungen über die mit einem bestimmten Anlageobjekt verbundenen Risiken zu erzeugen. Erforderlich ist, dass die in der Bestimmung genannten Werbemittel den der Anlagegesellschaft und ihrer Vertriebsorganisation zuzurechnenden “internen” Bereich verlassen haben und einem größeren Kreis potentieller Anleger zugänglich gemacht wurden.

http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/kapitalanlagerecht/kapitalanlagebetrug-und-die-frage-der-unrichtigen-angaben-379925

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Mrs. Maisel“-Schauspieler Wenne Davis bei Verkehrsunfall in New York getötet

Der aus der Serie „The Marvelous Mrs. Maisel“ bekannte Schauspieler Wenne Alton...

Allgemeines

Machtprobe bei NanoRepro: Was die außerordentliche Hauptversammlung für Aktionäre wirklich bedeutet

Interviewer:Die NanoRepro AG lädt für den 16. Januar 2026 zu einer außerordentlichen...

Allgemeines

ZERO Insurance Solutions GmbH, Insolvent

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 2196/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Allgemeines

Insolvenz:FE Construction GmbH Unternehmen weches wir aus dem Umfeld der Energiekonzepte Deutschland GmbH kennen

507 IN 12/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FE...