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Kanzlei BEMK teilt mit

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1. Nunmehr wurde die Entscheidung des Zweiten Zivilsenats des BGH vom 12. März 2013 (BGH II ZR 73/11) auf die BGH-Homepage eingestellt. Der Leitsatz besagt, dass Kommanditisten nur dann zur Rückzahlung von Auszahlungen, die ihren Kapitananteil mindern (weil ihnen keine entsprechenden Gewinne gegenüber stehen), verpflichtet sind, wenn der Gesellschaftsvertrag auch Entsprechendes vorsieht. Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Publikums-Fonds, auch im Fall der mittelbaren Beteiligung von Anlegern: BGH II ZR 73_11.

2. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf ihrer Homepage das Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB bzw. zum Begriff des Investmentvermögens vom 14. Juni 2013 wie folgt veröffentlicht: BaFin – Auslegungsentscheidungen – Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des “Investmentvermögens”. Unter Ziffer II. 8. wird ausgeführt, dass Rechtsauskünfte nur auf konkrete, festgelegte, den Mandanten offen legende Anfragen hin erteilt werden ab dem 22. Juli 2013.

3. Den BEMT Newsletter No. 9 erhalten Sie hier zum kostenlosen Download: BEMT Newsletter Nummer 9. Enthalten sind neben Ausführungen zur FinVermV viele haftungsrelevante BGH-Entscheidungen.

Quelle:BEMT rechtsanwälte

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