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Kalifornien droht Tesla mit Verkaufsstopp wegen „irreführender Werbung“ für Autopilot

Blomst (CC0), Pixabay
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Kalifornien erwägt, den Verkauf von Tesla-Fahrzeugen im Bundesstaat für 30 Tage auszusetzen – Grund ist die anhaltende Auseinandersetzung um die Nutzung des Begriffs „Autopilot“, den die dortige Zulassungsbehörde (DMV) als irreführend einstuft.

Laut der kalifornischen DMV suggeriert Teslas Begriff „Autopilot“ eine Funktionalität, die die Fahrzeuge nicht erfüllen können – insbesondere, weil es sich nicht um vollständig autonome Fahrzeuge handelt. Bereits 2023 hatte die Behörde deswegen ein Verfahren gegen Tesla eingeleitet. Da bisher keine Einigung erzielt wurde, droht nun ein zeitweiliger Verkaufsstopp – dieser wurde jedoch vorerst um 90 Tage aufgeschoben, um weitere Verhandlungen zu ermöglichen.

DMV: Begriff „Autopilot“ ist problematisch

DMV-Direktor Steve Gordon betonte, dass Tesla „einfache Schritte unternehmen könne, um die Entscheidung auszusetzen und das Problem dauerhaft zu lösen“. Gleichzeitig machte er klar: „Die Fahrzeuge erfüllen nicht das, was der Begriff ‚Autopilot‘ verspricht.“

Trotzdem wird der Verkaufsstopp vorerst nicht sofort umgesetzt – und auch ein zwischenzeitlich diskutiertes Produktionsverbot in Kalifornien wurde endgültig fallen gelassen.

Tesla weist Kritik zurück

Tesla reagierte mit scharfer Kritik und veröffentlichte auf X (ehemals Twitter):

„Dies ist eine angebliche Verbraucherschutzmaßnahme wegen der Bezeichnung ‚Autopilot‘ – in einem Fall, in dem nicht ein einziger Kunde ein Problem gemeldet hat. Der Verkauf in Kalifornien läuft uneingeschränkt weiter.“

Tesla hat seine umstrittene Technik inzwischen offiziell umbenannt: Das bisher als „Full Self-Driving“ (FSD) vermarktete Zusatzpaket (Kostenpunkt: 8.000 US-Dollar) heißt jetzt „Full Self-Driving (Supervised)“, also „vollautonomes Fahren (überwacht)“. Dennoch wird im Alltag weiterhin oft von „FSD“ gesprochen.

Was leisten „Autopilot“ und „FSD“ wirklich?

  • „Autopilot“ ist eine Fahrassistenzfunktion, die auch andere Fahrzeuge bieten: u.a. automatische Geschwindigkeitsanpassung, Notbremsung und Spurhalteassistent.

  • „FSD (Supervised)“ soll das Fahrzeug fast vollständig steuern können – allerdings muss der Fahrer jederzeit eingriffsbereit bleiben.

Sicherheitsbedenken wachsen

Nicht nur Kalifornien, auch Bundesbehörden in den USA untersuchen zahlreiche Unfälle, bei denen Teslas Fahrassistenzsysteme eine Rolle spielten. Im August 2025 wurde Tesla in Florida zu 329 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt, nachdem eine Frau bei einem Unfall mit aktiviertem Autopilot tödlich verunglückte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Kalifornien bleibt trotz der Konflikte ein Schlüsselmarkt für Tesla: Der Bundesstaat ist nicht nur einer der größten Absatzmärkte, sondern auch Standort eines der zwei Tesla-Werke in den USA.

Börse bislang unbeeindruckt

Die Tesla-Aktie (TSLA) erreichte trotz der regulatorischen Unsicherheiten am Dienstag ein neues Allzeithoch, stieg um 3 % im Tagesverlauf und liegt für 2025 rund 21 % im Plus. Am Mittwochmorgen zeigte sie sich im vorbörslichen Handel nahezu unverändert.

Fazit:
Tesla steht wegen seiner Kommunikationsstrategie erneut unter Druck. Sollte es nicht gelingen, mit der DMV eine Einigung zu erzielen oder ein Gericht den angedrohten Verkaufsstopp zu blockieren, droht dem Unternehmen in Kalifornien ein empfindlicher Dämpfer – sowohl wirtschaftlich als auch in puncto Markenvertrauen.

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