Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Frage: Herr Blazek, das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Ein Ruhestandsbeamter verliert seine Beamtenrechte und damit auch sein Ruhegehalt nur, wenn er von einem deutschen Strafgericht verurteilt wird – nicht, wenn ein ausländisches Gericht urteilt. Für viele Bürger wirkt das unverständlich. Wie sehen Sie das?
Blazek: Aus juristischer Sicht ist das Urteil folgerichtig. Das Beamtenrecht ist ein Teil des deutschen öffentlichen Dienstrechts. Hier gilt der Grundsatz, dass nur ein deutsches Gericht unmittelbar Rechtsfolgen für den Beamtenstatus auslösen kann. Ein spanisches Strafurteil hat keine automatische „Durchgriffswirkung“ auf die Beamtenversorgung. Das ist eine Frage der rechtlichen Zuständigkeit und Souveränität.
Frage: Aber der Fall ist drastisch: Ein ehemaliger Verwaltungsbeamter tötet auf Teneriffa seine Frau und seinen Sohn, wird in Spanien zu lebenslanger Haft verurteilt – und behält trotzdem seine Pension. Können Sie das einem Normalbürger erklären?
Blazek: Das ist tatsächlich schwer vermittelbar. Juristen sagen: „Die Rechtslage ist eindeutig.“ Bürger sagen: „Das ist doch ungerecht.“ Der Knackpunkt ist: Ruhestandsbeamte haben nur noch sehr eingeschränkte Pflichten. Sie müssen zum Beispiel verfassungstreu bleiben, dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agitieren. Private Straftaten – so schrecklich sie sein mögen – fallen rechtlich nicht darunter. Und das Gesetz sieht keine automatische Kopplung zwischen ausländischen Strafurteilen und der Aberkennung von Versorgungsansprüchen vor.
Frage: Also eine klare Trennung zwischen Strafrecht und Beamtenrecht?
Blazek: Genau. Das Beamtenrecht kennt zwar Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Aberkennung des Ruhegehalts. Aber diese sind an ganz bestimmte Tatbestände geknüpft. Ein Mord im Ausland gehört nicht dazu, solange kein deutsches Gericht ein Urteil fällt. Das mag für den Rechtsstaat konsequent sein – für die Gesellschaft wirkt es aber wie eine Schutzmauer für Täter.
Frage: Was müsste passieren, damit solche Fälle anders bewertet werden können?
Blazek: Das wäre Sache des Gesetzgebers. Der könnte das Beamtenversorgungsgesetz ändern und ausdrücklich festlegen, dass auch bestimmte ausländische Urteile Folgen für Beamtenrechte haben. Oder dass besonders schwere Straftaten generell zu einer Aberkennung führen können. Solange das nicht geschieht, sind die Gerichte an den bestehenden, engen Rechtsrahmen gebunden.
Frage: Ihr Fazit?
Blazek: Das Urteil ist juristisch korrekt, aber politisch und moralisch schwer vermittelbar. Es zeigt die Diskrepanz zwischen rechtlicher Systemlogik und gesellschaftlichem Gerechtigkeitsempfinden. Wenn man verhindern will, dass solche Fälle das Vertrauen in den Staat erschüttern, muss der Gesetzgeber handeln – nicht die Gerichte.
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