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Journalistenschutz

Camera-man (CC0), Pixabay
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Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt unternommen, um Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Organisationen, die sich für Grundrechte, Umweltschutz sowie die Bekämpfung von Desinformation und Korruption einsetzen, besser vor sogenannten SLAPP-Klagen zu schützen. SLAPP, die Abkürzung für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“, bezeichnet strategisch eingesetzte Klagen, die das Ziel verfolgen, kritische Stimmen durch den Druck rechtlicher Auseinandersetzungen zum Schweigen zu bringen oder einzuschüchtern.

Mit der Zustimmung der EU-Staaten zu einer neuen Richtlinie soll es ermöglicht werden, derartige Klagen schneller als unbegründet abzuweisen, um die betroffenen Personen und Gruppen effektiver zu schützen. Die Richtlinie sieht vor, dass Opfer solcher missbräuchlichen rechtlichen Schritte nicht nur entschädigt werden können, sondern dass Gerichte auch in der Lage sein sollen, abschreckende Strafen gegen die Kläger, darunter Lobbygruppen, Unternehmen und politische Akteure, zu verhängen.

Des Weiteren sollen gemäß der Richtlinie Regelungen implementiert werden, die es Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften erlauben, den Beklagten Unterstützung anzubieten oder im Verfahren als Informationsquelle zu dienen. Zudem ist die Einrichtung von Anlaufstellen für die Opfer solcher Klagen vorgesehen.

Nach der Veröffentlichung des Rechtstextes im Amtsblatt der Europäischen Union haben die 27 Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in ihre nationalen Rechtssysteme zu integrieren, um einen umfassenden und wirksamen Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit innerhalb der EU zu gewährleisten.

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