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Journalisten dürfen ins Grundbuch Einsicht nehmen

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Die Presse kann ein Recht haben, das Grundbuch und die Grundakten eines Grundstücks einzusehen, wenn dies einer journalistischen Recherche zu einem Thema von öffentlichem Interesse dient.

http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1317303794.41&d_start:int=9&topic=WirtschaftPolitik&topicView=Wirtschaft%20%26%20Politik

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