Startseite Allgemeines Johann Mieth: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Allgemeines

Johann Mieth: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Teilen

Johann Mieth: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Johann Mieth, Neubiberg, mit Bescheid vom 16. Februar 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Mieth nahm auf der Grundlage mündlicher Absprachen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung auf Konten der Geldgeber unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Causa Epstein: Mandelson-Akten veröffentlicht – Überraschung! Niemand hat etwas gewusst

Die britische Regierung hat nun endlich – nach intensiver Suche in vermutlich...

Allgemeines

Iran nimmt Energieinfrastruktur am Golf ins Visier – Ölpreis steigt erneut

Mit zunehmender Dauer des Krieges deutet sich eine Strategie des Iran an:...

Allgemeines

DEGAG Investment GmbH, keine Insolvenz Mangels Masse

36 IN 50/25 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEGAG...

Allgemeines

Insolvenz:KU11X GmbH & Co. KG GF Nikolaus Ziegert

3611 IN 1444/26 In dem Verfahren über den Antrag KU11X GmbH &...