Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor der 2020 Management AG aus Zürich, die angeblich Aktien der Zazoon AG anbietet. Was ist an diesem Fall aus rechtlicher Sicht besonders problematisch?
Kerstin Bontschev:
Die 2020 Management AG bietet laut BaFin Aktien ohne genehmigten Wertpapierprospekt an – das ist in Deutschland nicht erlaubt. Zudem verfügt die Gesellschaft über keine Erlaubnis für Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Damit handelt es sich aus Sicht der Aufsicht um unerlaubte Geschäfte, was ein klares Warnsignal für Anleger ist.
Redaktion: Was bedeutet das konkret für Anlegerinnen und Anleger, die bereits investiert haben?
Kerstin Bontschev:
Wer bereits Geld überwiesen oder Aktien „gekauft“ hat, muss davon ausgehen, dass es sich nicht um ein reguläres, geschütztes Investment handelt. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust. Viele dieser Firmen verschwinden irgendwann spurlos. Deshalb sollten Betroffene sofort aktiv werden – je eher, desto besser.
Redaktion: Und was genau sollten Betroffene jetzt tun?
Kerstin Bontschev:
Zunächst rate ich zu einer sofortigen Beweissicherung: also alle Unterlagen, E-Mails, Kontoauszüge und Verträge sichern. Dann sollten Betroffene keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht, wenn sie unter Druck gesetzt werden oder Versprechungen gemacht werden.
Der nächste Schritt ist eine anwaltliche Prüfung, ob eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs sinnvoll ist oder ob man zivilrechtlich gegen beteiligte Vermittler oder Hintermänner vorgehen kann. In manchen Fällen kann man auch Gelder über Banken oder Zahlungsdienstleister zurückfordern, sofern der Transfer noch nicht allzu lange her ist.
Redaktion: Gibt es typische Warnsignale, auf die Anleger in Zukunft achten sollten?
Kerstin Bontschev:
Ja, da gibt es einige. Zum Beispiel:
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Angebote aus dem Ausland, die mit „exklusiven Vorabzugängen“ oder „Börsengängen“ locken.
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Fehlen eines BaFin-geprüften Wertpapierprospekts – dieser ist bei fast allen öffentlichen Angeboten Pflicht.
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Hohe Renditeversprechen ohne Risiko – das gibt es schlicht nicht.
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Drängende Telefonanrufe, unaufgeforderte Kontaktaufnahme oder aggressive Verkaufsstrategien.
Wer unsicher ist, sollte vor einer Investition immer bei der BaFin-Datenbank nachsehen oder sich von einem Fachanwalt oder der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Redaktion: Gibt es Hoffnung für Anleger, die bereits Geld verloren haben?
Kerstin Bontschev:
Die Chancen hängen stark vom Einzelfall ab – insbesondere davon, wie lange das Investment zurückliegt, über welchen Zahlungsweg es lief und ob deutsche Vermittler involviert waren. Es gab in der Vergangenheit durchaus Fälle, in denen Zahlungsdienstleister haftbar gemacht oder Vermittler zur Rechenschaft gezogen wurden. Aber es ist wichtig, schnell zu handeln – denn je länger man wartet, desto schwieriger wird es.
Redaktion: Frau Bontschev, vielen Dank für das Gespräch.
Kerstin Bontschev:
Sehr gerne – und ich kann nur sagen: Wenn Zweifel aufkommen – lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig.
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