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Jetzt aber raus aus der Lebensversicherung – endgültig!

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Versicherungsnehmer von Kapitallebens- und Rentenversicherungen können noch nach vielen Jahren von ihrem Vertrag zurücktreten und die eingezahlten Prämien zurückfordern, wenn über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß oder gar nicht informiert wurde. Das hat der Bundesgerichtshof am 17. Dezember 2014 entschieden (AZ.: IV ZR 260/11) und den Verbrauchern damit den Rücken gestärkt.

Zum Hintergrund

Bereits im Mai 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Versicherungsnehmern ein unbefristetes Widerspruchsrecht zusteht, wenn diese nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt worden sind. Dies betraf Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 im Rahmen des sogenannten Policenmodells abgeschlossen wurden.
Policenmodell heißt: Der Versicherungsnehmer hat erst mit dem Versicherungsschein alle notwendigen Unterlagen bekommen. Eine ausführliche Darstellung zum Widerspruchsrecht im Policenmodell finden Sie in unserem Beitrag Widerspruch ohne Ende.

Nun hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2014 entschieden, dass auch Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 im Antragsmodell abgeschlossen wurden, unter Umständen rückabgewickelt werden können.

Beim Antragsmodell lagen dem Versicherungsnehmer, im Gegensatz zum Policenmodell, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen bei Antragstellung bereits vor. Ein Widerspruchsrecht bestand daher nicht, dafür jedoch ein Rücktrittsrecht. Demnach konnte der Kunde nach damaligem Recht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zurücktreten. Wurde er aber über dieses Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt, so erlosch das Recht zum Rücktritt automatisch einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie.

Diese Befristung hat der Bundesgerichtshof nun für unwirksam erklärt, mit der Folge, dass Versicherungsnehmer, die nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt wurden, auch heute noch zurücktreten können. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor langer Zeit gekündigt worden sind. Die Versicherer können sich daher auch nicht auf Verjährung berufen, da die Verjährungsfrist für die Rückabwicklungsansprüche erst mit der Erklärung des Rücktritts durch den Versicherungsnehmer beginnt, so der Bundesgerichtshof.

Was tun?

Wenn Sie nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind, können Sie auch heute noch von Ihrem Vertrag zurücktreten. Die Versicherung muss Ihnen dann die eingezahlten Prämien zuzüglich Nutzungszinsen zurückerstatten. Im Gegenzug müssen Sie sich im Rahmen des Wertersatzes den Versicherungsschutz anrechnen lassen.

Gerne prüfen wir Ihren Vertrag

Wir prüfen, ob Sie ordnungsgemäß belehrt wurden. Falls das nicht der Fall ist, prüfen wir, ob die Erklärung des Rücktritts wirtschaftlich sinnvoll ist. Relevant ist das insbesondere für Verträge, die frühzeitig gekündigt worden sind und daher gar kein oder nur ein magerer Rückkaufswert ausgezahlt wurde. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten.

Stand vom Donnerstag, 12. Februar 2015

Quelle.VZ HH

1 Komment

  • Gut? Ja, Nein, Jein!
    Solche Urteile betrachte ich immer mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Davon abgesehen, dass LV Verträge nicht mehr rentabel sind, wurden sie dennoch von einem Kunden abgeschlossen. Dieser hat unterschrieben! Die Gesellschaften haben sicherlich ihre Hausaufgaben gemacht und das Vertragswesen nach damaligen Stand möglichst rechtssicher zu formulieren.
    Wenn irgendwelche Dinge, egal ob für den Anleger gut oder schlecht, im nachhinein angezweifelt werden, bringt es bestimmt nicht Vertrauen in diese Branche. Im Gegenteil, da sich heute schon viele Kunden sagen, sparen lohnt nicht, weil es keine Guthabenzinsen mehr gibt. Das wird fatale Folgen für die Gesellschaft haben.
    Es darf nicht sein, dass Verträge die heute i.d.R. nach bestem Wissen und Gewissen abgeschlossen werden, später wieder revidiert werden.
    Es spielt keine Rolle, dass wir niedrige Zinsen haben. Das ist zweifelsohne nicht schön. Das erspart „das Sparen“ an sich aber nicht!!!
    Auch in diesen Zeiten müssen Rücklagen gebildet werden und für die Altersvorsorge gespart werden!

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