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Jäderberg&Cie. Stellungnahme von Rechtsanwalt Daniel Blazek auf unsere Presseanfrage

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Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre telefonische Anfrage in Sachen Jäderberg & Cie.

Ich stimme zu, dass in der aktuellen Situation zunächst Aufklärung und Kommunikation wichtig sind. Die Anbieterin ist mit ihrer schnellen Pressemitteilung dabei aus meiner Sicht auf einem guten Weg. In der Tat stellt sich für alle Beteiligten zunächst die Frage, wie es tatsächlich um Quintis bestellt ist. Wird hinreichend restrukturiert bzw. rekapitalisiert? Daran schließt sich die Frage an, wie die Bewirtschaftung weiter fortgeführt wird. Davon wiederum hängt die Realisierung der Anlageziele ab bzw. ob und in welcher Höhe ein Verlust entstanden ist.

Was die erfragte Perspektive des Vertriebs anbelangt, so ist dieser in solchen Situationen regelmäßig der erste Ansprechpartner vor allem des Privatkunden. Jedoch ist der Vermittler oder Berater meistens in der unbefriedigenden Lage, auch nicht mehr zu wissen als der Anleger. Die erfolgreiche Kundenkommunikation steht und fällt mit der Qualität der Information, für welche wiederum die Anbieterin bzw. das Management verantwortlich sind. Das erhöht den Druck.

Mit wachsender Besorgnis der Anleger steigt das Risiko der rechtlichen Überprüfung durch qualifizierte Anlegeranwälte, was verständlich ist. Führt dies auch nicht zu belastbaren und beruhigenden Informationen, kommen rechtliche Ansprüche ins Spiel und der durchschnittliche Anleger will aus dem Investment heraus und sein Geld zurück. Der Vertrieb wiederum ist dabei vom Grundsatz her ein relativ leichtes Ziel (Ausgleich durch Regress ist ein bekanntes Muster, beflügelt von gewissen Erleichterungen durch die BGH-Rechtsprechung).

Hinsichtlich der aktuellen Situation wiederum ergibt sich, dass die zentrale Rolle von Quintis einschließlich der entsprechenden Risiken der (Schlüsselrolle, Performance, Insolvenz, Totalverlust) sich aus den Verkaufsprospekten in hinreichender Weise ergibt, siehe Verkaufsprospekt zu JC Sandalwood Album 9 vom 21. September 2017, S. 8 ff., 62 und siehe Fortführungs-Verkaufsprospekt zu JC Indian Sandalwood 5 S. 5, 62. insgesamt machen die Prospekte einen guten Eindruck. Aus Vertriebssicht würde ich deshalb erst einmal entspannt bleiben.

Ja, es ist damit zu rechnen, dass Anlegeranwälte die Pflichten bei der vorvertraglichen Aufklärung durch Vermittler und Berater in Frage stellen für streitwillige Anleger. Das aber sind Fragen des Einzelfalles. Bei entsprechender Dokumentation ist die Ausgangslage für den Vertrieb gut. Für die nachvertraglichen Ereignisse kann der Vertrieb nichts.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen 

Daniel Blazek 

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 

BEMK Rechtsanwälte 

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