Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Deckel drauf gemacht: Das Eilverfahren der AfD gegen die Einstufung ihrer einstigen Jugendtruppe „Junge Alternative“ (JA) als „gesichert extremistisch“ ist ohne Entscheidung in der Sache beendet worden – aus dem ganz simplen Grund: Die JA existiert offiziell gar nicht mehr.
Was war passiert?
Die AfD wollte verhindern, dass der Verfassungsschutz ihre JA öffentlich „extremistisch“ nennt. Doch während das juristische Ringen noch lief, hat sich die JA am 31. März 2025 kurzerhand selbst aufgelöst – vermutlich nach dem Motto: „Wenn wir nicht da sind, kann man uns auch nicht beobachten.“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz zeigte sich pragmatisch:
„Wir beobachten derzeit nichts Gesichertes – weil es formal ja nichts mehr gibt.“
Übersetzt: Wir wissen, dass da was war – aber das Ding ist halt tot.
Tote Vereine sind im Verfassungsschutzrecht nämlich so spannend wie ein leerer Leitz-Ordner: Man kann ihn zwar noch anfassen, aber nicht mehr wirklich ernst nehmen.
Das Gericht sagt sinngemäß:
„Liebe AfD, eure Beschwerde ist unzulässig. Wer gegen die Beobachtung einer Organisation klagt, die es gar nicht mehr gibt, führt im Grunde ein Streitgespräch mit einem leeren Stuhl.“
Und was bleibt von der JA?
Ein Eintrag in der Vereinsauflösung, ein paar veraltete Instagram-Posts und eine Fußnote in einem Lehrbuch über politischen Selbstschutz durch Vereinsrecht.
Wichtig fürs Protokoll:
Als „Verdachtsfall“ bleibt die JA trotzdem weiter im Spiel. Denn auch Geister können beobachtet werden – zumindest solange jemand glaubt, dass sie noch spuken.
Fazit:
Die JA hat sich aufgelöst – das Gericht damit der AfD die Klagegrundlage unter den Füßen weggezogen. Ergebnis: Eilverfahren beendet, ohne Urteil – aber mit einem klaren Augenzwinkern in Richtung: „Netter Versuch.“
Beschluss?
Unanfechtbar. Also kein „JA, aber …“ mehr. Nur noch: JA, adieu.
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