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„Investorenauswahl gegen Geld ist keine Stadtentwicklung, sondern Strafrecht“

Visiventas (CC0), Pixabay
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Interview mit Daniel Blazek, Fachanwalt für Handels- und Gewerberecht, zum rechtskräftigen Bestechungsurteil

Ausgangspunkt: Der BGH (Beschl. v. 30.07.2025 – 4 StR 244/25) hat die Revisionen verworfen. Damit sind mehrjährige Freiheitsstrafen wegen Bestechlichkeit (ehem. Bürgermeister) und Bestechung (Investor) rechtskräftig. 2019 wurden kommunale Grundstücke (Kita, Mehrfamilienhäuser) pflichtwidrig an vom Investor kontrollierte Neugesellschaften veräußert – nach der Zusage, ihn gegen Zahlung zu berücksichtigen. Beide Vorhaben scheiterten. (Vorinstanz: LG Münster, Urt. v. 11.12.2024 – 8 KLs 8/24 (44 Js 726/20))

Frage: Was ist das rechtspolitische Signal?
Blazek: Geld gegen Amtshandlung ist keine „Pragmatik“, sondern §§ 332/334 StGB. Der BGH schärft die Linie: Monetarisierte Amtsentscheidungen gehören ins Strafrecht – nicht in die Stadtentwicklung.

Frage: Wo verläuft die rote Linie im Umgang mit Investoren?
Blazek: Zulässig sind transparente Verfahren, dokumentierte Kriterien, Wettbewerb. Unzulässig ist jede „Berücksichtigung“ für eine Zuwendung – ob Spende, Beraterhonorar oder „Vorschuss auf gute Zusammenarbeit“. Das verlässt das Vergaberecht und landet im Korruptionsstrafrecht.

Frage: „Pflichtwidrige“ notarielle Kaufverträge – was heißt das praktisch?
Blazek: Missachtung von Amtspflichten und ordnungsgemäßer Vermögensverwaltung: Marktüblichkeit, Gleichbehandlung, Haushaltsrecht, Zuständigkeiten, Ratsbeschlüsse. Wer trotz gegenteiliger Pflichten „durchzieht“, missbraucht sein Amt.

Frage: Sind mehrjährige Freiheitsstrafen nicht hart?
Blazek: Gewollt hart. Hier kamen zusammen: Zusage gegen Geld, pflichtwidrige Verträge, Neugesellschaften, Scheitern – also Unrechtsgewinn plus öffentlicher Schaden. Genau dafür sind die hohen Strafrahmen da.

Frage: Was folgt aus der Rechtskraft?
Blazek: Vollstreckung der Strafen; Vermögensabschöpfung bleibt Thema. Kommunal-, beamten- und dienstrechtliche Konsequenzen laufen neben dem Strafurteil. Eine Verfassungsbeschwerde ändert an der Rechtskraft nichts.

Frage: Bleibt die Kommune auf dem Schaden sitzen?
Blazek: Sie muss Rückabwicklung, Schadensersatz, Abschöpfung prüfen – mühselig, aber nötig. Parallel Strukturen reparieren: Prozesse, Kontrollen, Dokumentation.

Frage: Neugesellschaften – grundsätzlich verdächtig?
Blazek: Nicht per se. Aber zeitlich/sachlich parallel zu begünstigten Amtsakten sind sie rote Fahnen. Dann gilt: Transparenz zu wirtschaftlich Berechtigten und Zahlungsflüssen – oder Hände weg.

Frage: Ihr 5-Punkte-Plan für Rathäuser?
Blazek: 1) Vier-Augen-Prinzip bei Liegenschaften. 2) Interessenbekundung mit klaren, veröffentlichten Kriterien. 3) Compliance-Cockpit (Geschenke, Sponsoring, Lobbyregister, Aktenmäßigkeit). 4) Ex-ante-Rechtscheck (Vergabe/Haushalt/Beihilfe). 5) Whistleblower-Kanal mit echtem Schutz.

Frage: Und Investoren?
Blazek: Keine „Vorschüsse“ in Tarnkleidung, jeden Verwaltungskontakt schriftlich protokollieren, Chinese Walls zwischen Politikkommunikation und Deal-Team, Integrity Due Diligence zu Amtsträgerkontakten – und im Zweifel: lassen statt „optimieren“.

Frage: Ihr Fazit?
Blazek: „Geld gegen Entscheidung“ ist die Abkürzung direkt zur Staatsanwaltschaft. Wer öffentliche Güter wie Privateigentum behandelt, riskiert am Ende Ruf, Vermögen und Freiheit.

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