Redaktion: Herr Reime, die BaFin hat erneut vor mehreren dubiosen Plattformen gewarnt – unter anderem universumkredit.com. Was genau wirft die Aufsicht diesen Anbietern vor?
RA Jens Reime: Im Kern geht es um den Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne BaFin-Zulassung. Die Betreiber geben sich seriös, tarnen sich oft mit deutschen Adressen und Namen, sind aber in Wahrheit nicht lizenziert. Bei universumkredit.com geht es konkret um das Anbieten von Online-Krediten ohne Erlaubnis, was nach dem Kreditwesengesetz verboten ist.
Redaktion: Was heißt das für Verbraucher, die dort bereits einen Kredit beantragt oder Geld überwiesen haben?
RA Reime: Das ist leider ein akutes Risiko. In vielen Fällen handelt es sich nicht nur um illegale Geschäfte, sondern sogar um Täuschung oder Betrug. Verbraucher, die bereits Geld gezahlt oder sensible Daten übermittelt haben, sollten sofort reagieren:
- Zahlungen stoppen, etwa über Kreditkartenrückbuchung oder Überweisungsrückruf.
- Die Polizei informieren und eine Anzeige wegen Betrugs stellen.
- Wenn nötig, rechtlichen Beistand suchen – etwa zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen.
Redaktion: Die BaFin warnt auch vor Krypto- und Trading-Plattformen wie Immediate Edge oder InCoreTrade. Was ist da besonders problematisch?
RA Reime: Diese Plattformen versprechen oft hohe Gewinne mit KI-basiertem Trading oder „sicheren Krypto-Investments“. In Wahrheit laufen viele auf undurchsichtige ausländische Netzwerke hinaus, die ohne jegliche Regulierung operieren. Die Gelder sind meist weg, sobald man sie überweist. Besonders perfide: Manche Nutzer werden sogar mit gefälschten Screenshots ihrer angeblichen Gewinne zur Nachzahlung von „Gebühren“ oder „Steuern“ überredet – ein klassischer Anlagebetrug.
Redaktion: Was ist mit betroffenen Verbrauchern, die glauben, Opfer solcher Plattformen geworden zu sein?
RA Reime: Auch hier gilt: Nicht zögern.
– Wer schon gezahlt hat, sollte alles dokumentieren und Beweismaterial sichern.
– Die BaFin oder Verbraucherzentralen informieren,
– Anzeige bei der Polizei erstatten.
In manchen Fällen kann über Rückbuchungen, Zivilklagen oder sogar Sammelverfahren versucht werden, zumindest einen Teil der Verluste zu retten.
Redaktion: Gibt es typische Warnzeichen, auf die Verbraucher achten sollten?
RA Reime: Ja, einige Merkmale sind immer wieder dieselben:
– Fehlende oder dubiose Impressumsangaben,
– Druck und Drängen, sofort zu investieren,
– Ungewöhnlich hohe Gewinnversprechen,
– Kein echtes Gespräch mit einem Berater, sondern nur anonyme Chats oder E-Mails,
– Zahlungsaufforderungen an ausländische Konten oder in Kryptowährungen.
Wer solche Signale bemerkt, sollte lieber die Finger davon lassen und eine zweite Meinung einholen.
Redaktion: Und wie kann man seriöse Anbieter überhaupt erkennen?
RA Reime: Jeder, der in Deutschland Bank-, Finanz- oder Kryptogeschäfte anbietet, braucht eine Zulassung der BaFin. Im Zweifel sollte man immer die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen. Dort ist schnell ersichtlich, ob ein Anbieter registriert und lizenziert ist. Wer dort nicht auffindbar ist, sollte als Risiko eingestuft werden.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Reime, für diese wichtigen Hinweise.
RA Reime: Sehr gern. Verbraucher sollten sich nicht scheuen, Fragen zu stellen, auch wenn sie sich unsicher fühlen – je früher, desto besser.
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